Tipps für den Alltag / Scheiden tut weh / Im Scheidungsfall den gemeinsamen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen
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(ots) -
Geschlossen werden Ehen im siebten Himmel, gelebt auf Erden: Knapp
400.000 Paare geben sich in Deutschland jedes Jahr das Ja-Wort, doch
laut Statistischen Bundesamt endet mehr als ein Drittel aller Ehen
vor dem Scheidungsrichter. In diesem Moment, in dem die gesamte
Lebenssituation neu geordnet werden muss, rät die HUK-COBURG auch
kurz an den Versicherungsschutz zu denken.
In der Regel ist ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der
andere in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung
mitversichert ist. Diese Konstellation hat Konsequenzen für den
Mitversicherten: So erlischt sein Schutz in der
Privathaftpflichtversicherung mit dem Tag der Scheidung. Dasselbe
gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Zudem ist der
Mitversicherte während der Trennungsphase darauf angewiesen, dass
sein Ex-Lebensgefährte den Versicherungsfall meldet. Entscheidet sich
der Mitversicherter während der Trennungsphase oder im unmittelbaren
Anschluss an die Scheidung für eigenen Versicherungsschutz,
verzichtet der Rechtsschutzversicherer dafür auf die dreimonatige
Wartezeit.
Etwas anders stellt sich die Situation in der Hausratversicherung
dar. Stichtag ist hier nicht automatisch der Scheidungstermin. Bleibt
der Mitversicherte in der gemeinsamen Wohnung zurück, hat er
weiterhin Versicherungsschutz - allerdings nur bis zum Ende des
Versicherungsjahres. Fraglich ist zudem, ob die Versicherungssumme
für zwei Wohnungen überhaupt noch ausreicht. Um auf der sicheren
Seite zu sein, sollte man mit der Hausratversicherung Kontakt
aufnehmen und solche Fragen abklären. Sucht sich der Mitversicherte
während der Trennungsphase oder nach der Scheidung eine neue Wohnung,
muss er seinen Hausrat auf jeden Fall selbst versichern.
Nach Trennung gleich zum neuen Partner
Doch nicht jede Ehe endet zwangsläufig damit, dass jeder Partner
sich eine eigene Wohnung sucht. Oft ziehen Geschiedene gleich mit
einem neuen Partner zusammen. Ein Versicherungscheck beugt der
Doppelversicherung vor und hilft Geld zu sparen. In der Regel steht
der Kündigung einer der beiden Hausratversicherungen schon vor Ablauf
des Versicherungsjahres nichts im Wege. Ein Blick in die Bedingungen
zeigt, welche Police den individuellen Lebensumständen am besten
gerecht wird. - Ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, kann man
zumindest die Versicherungssummen der beiden Policen aufeinander
abstimmen. So lassen sich eine Überversicherung und daraus
resultierend zu hohe Beiträge vermeiden.
Auch in der privaten Haftpflichtversicherung kann
Doppelversicherung ein Thema sein. Besitzen beide Partner eine eigene
Police, sollte man nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig
beendigen lässt, denn mit Beginn des Zusammenlebens ist der Partner
in den allermeisten Fällen mitversicherbar. Genauso verhält es sich
mit der Rechtsschutzversicherung. Wer hier aus einem Vertrag
aussteigen will, sollte wissen: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem
besseren Versicherungsschutz: Bietet eine Police lediglich
Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch
zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert
sind, bleibt letzterer bestehen. Ist der Versicherungsschutz
gleichwertig, entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der
kürzeren Laufzeit kann beendet werden.
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Datum: 05.03.2012 - 10:47 Uhr
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