Solar Millennium AG: Insolvenzverfahren eröffnet

Solar Millennium AG: Insolvenzverfahren eröffnet

ID: 587993

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)



Der DVS hilft geschädigten AnlegernDer DVS hilft geschädigten Anlegern

(firmenpresse) - Erfurt/Fürth, 5. März 2012. Nach Mitteilung des Amtsgerichts Fürth wurde das Insolvenzverfahren der Solar Millennium AG (Erlangen) am vergangenen Dienstag (28. Februar) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde der Nürnberger Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Insolvenzforderungen sind bis zum 20. März 2012 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Als Berichtstermin ist Montag, 4.Juni 2012, 10 Uhr, Amtsgericht Fürth vorgesehen. Dies teilt der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) aus Erfurt mit.

Zahlreiche geschädigte Anleger und Aktionäre der Solar Millennium AG hatten sich in den vergangenen Wochen bereits an den DVS gewandt. "Die diffizile Firmenstruktur mit über 50 Projektgesellschaften und Beteiligungen macht die Insolvenzabwicklung sehr kompliziert", betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.

Noch völlig unklar ist auch, ob der Verkauf des bisherigen US-Geschäftsbereich von Solar Millennium (Solar Millennium Capital GmbH und SM USA 2 GmbH) auch wirklich Geld in die Insolvenzkasse bringt. "Wir hoffen dies im Interesse der Anleger", erklärt die DVS-Geschäftsführerin. Zumal die Zahlung des Betrages an das Erreichen bestimmter Zwischenziele geknüpft worden sei.

Ansprüche sollten dringend angemeldet werden.

"Geschädigte Anleger und Aktionäre sollten unbedingt ihre Ansprüche anmelden, denn der Verkauf weiterer Tochterfirmen wird hoffentlich weiteres Geld in die Insolvenzkasse spülen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger und Aktionäre eine Arbeitsgemeinschaft "Solar Millennium" gegründet. Geschädigte können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.



Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) unter: www.dvs-ev.net
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Datum: 05.03.2012 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Claudia Lunderstedt-Georgi
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