Presse-Grosso geht im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag in Berufung / Bundesverband wird Rechtsmittel beim OLG Düsseldorf einlegen - Urteil der Erstinstanz nicht rechtskräftig
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des Landgerichts Köln, das dem klagenden Bauer-Verlag in erster
Instanz Recht gab, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf
einlegen. Dies kündigte der Verband am 5. März 2012 in Köln an. Der
Verband hat hierfür entsprechend der Rechtsmittelfrist einen Monat
nach der Zustellung des Urteils am 15. Februar 2012 Zeit.
"Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche
Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist", betonte Frank Nolte, 1.
Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. "Wir nehmen unsere
Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die
Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den
Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern." Weiterhin sei die
Branche davon überzeugt, dass einheitliche Konditionenregelungen
medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich sowie auch mit
dem Kartellrecht vereinbar seien. Der Grosso-Verband will Nolte
zufolge die Chance nutzen, dass das Berufungsgericht die
Einzigartigkeit des Kulturgutes Presse sowie die damit einhergehenden
Besonderheiten des Pressevertriebs angemessener würdigt und in die
Entscheidung miteinbezieht.
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Rechtsverfahrens begleitet der
Bundesverband Presse-Grosso gemeinsam mit den Verlegerverbänden die
politischen Initiativen zum Schutz des bewährten Grosso-Systems durch
gesetzliche Maßnahmen. Die besorgte Resonanz von Bundes- und
Landespolitikern aller Fraktionen auf die rechtlichen
Auseinandersetzungen um Essentials des neutralen Pressevertriebs
zeigten, dass auch seitens der Politik spätestens jetzt akuter
Handlungsbedarf gesehen werde, so Nolte.
Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de
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Datum: 05.03.2012 - 11:46 Uhr
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