LG Berlin: "Cyber Monday 2010" von Amazon war unzulässige Lockwerbung
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Der von Amazon erstmals 2010 in Deutschland durchgeführte „Cyber Monday“ war nach Ansicht des Landgerichts Berlin eine wettbewerbswidrige Lockwerbung.
Das Landgericht Berlin hat sich dem vzbv angeschlossen und nun entschieden, dass es sich bei der Aktion um eine unlautere Lock-Werbung gehandelt habe. Amazon muss künftig sicherstellen, dass Produkte im Rahmen vergleichbarer Sonderaktionen für mindestens ein Viertel des Aktionszeitraum vorrätig und zum beworbenen Rabattpreis erhältlich sind, bei einem Zeitraum von zwei Stunden also mindestens eine halbe Stunde lang.
LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11 (nicht rechtskräftig)
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Datum: 05.03.2012 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 588580
Anzahl Zeichen: 1756
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:
73460 Hüttlingen
Telefon: +49 07361 / 8292507
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.03.2012
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