Berliner Zeitung: Kommentar zum Verhältnis der FDP zur Frauenquote
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beklagt, eine gesetzliche Frauenquote in börsennotierten
Unternehmen sei ein Eingriff in das Eigentum der Aktionäre - und er
hat recht. Solche Eingriffe in das Eigentum sind vom Gesetzgeber aus
guten, aus den besten Gründen gewollt: Sie dienen dem Schutz
bestimmter Personen vor Diskriminierung durch den Eigentümer.
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Datum: 06.03.2012 - 18:45 Uhr
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