Sachbezugsfreigrenze: Benzingutschein an Arbeitnehmer über festen Betrag
Nur bei echten „Sachbezügen“, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) in Höhe von 44 €. Diese Steuerprivilegierung gilt nicht für Bezüge „in Geld“ , also beispielsweise auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gutschein zum Bezug einer bestimmten Ware zu einem festen Betrag überlässt. Dies hat das FG München mit Entscheidung vom 26.11.2007 bekräftigt.

(firmenpresse) - Diese Grenze darf auch nicht um einen einzigen Euro überschritten sein; sonst ist der Sachbezug bzw. sind die Sachbezüge vom ersten Cent an steuerpflichtig. Allerdings fallen nach § 37b EStG pauschal besteuerte Sachbezüge an Arbeitnehmer nicht negativ ins Gewicht.
Beispiel: Die GmbH schenkt ihrem Geschäftsführer monatlich einen Tankgutschein zum Bezug von Normal-Benzin zum Preis von 20 €. Dies wird steuerlich so beurteilt, als hätte die GmbH dem Geschäftsführer monatlich einen 20-€-Schein geschenkt. Die Geldzuwendung ist damit voll steuerpflichtig. Anders wäre dies zu beurteilen, wenn der Tankgutschein auf eine bestimmte Literangabe lauten würde, die umgerechnet den Betrag von 44 € nicht überschreitet. Diese Zuwendung bliebe lohnsteuerfrei.
Quelle: VSRW-Verlag, Bonn
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn.
Von Bonn aus versorgt der Verlag zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zu den Medien, die zum Zweck der GmbH-Beratung angeboten werden, gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln.
Michaela Bartz
Leitung Online - Marketing
VSRW-Verlag
Rolandstr. 48
53179 Bonn
Tel.: 0228/95124-23
Fax: 0228/95124-9
Michaela Bartz
Leitung Online - Marketing
VSRW-Verlag
Rolandstr. 48
53179 Bonn
Tel.: 0228/95124-23
Fax: 0228/95124-9
Datum: 17.09.2008 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 59028
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michaela Bartz
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.09.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 3564 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sachbezugsfreigrenze: Benzingutschein an Arbeitnehmer über festen Betrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VSRW Verlag GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).