Sachbezugsfreigrenze: Benzingutschein an Arbeitnehmer über festen Betrag

Sachbezugsfreigrenze: Benzingutschein an Arbeitnehmer über festen Betrag

ID: 59028

Nur bei echten „Sachbezügen“, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) in Höhe von 44 €. Diese Steuerprivilegierung gilt nicht für Bezüge „in Geld“ , also beispielsweise auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gutschein zum Bezug einer bestimmten Ware zu einem festen Betrag überlässt. Dies hat das FG München mit Entscheidung vom 26.11.2007 bekräftigt.



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(firmenpresse) - Diese Grenze darf auch nicht um einen einzigen Euro überschritten sein; sonst ist der Sachbezug bzw. sind die Sachbezüge vom ersten Cent an steuerpflichtig. Allerdings fallen nach § 37b EStG pauschal besteuerte Sachbezüge an Arbeitnehmer nicht negativ ins Gewicht.

Beispiel: Die GmbH schenkt ihrem Geschäftsführer monatlich einen Tankgutschein zum Bezug von Normal-Benzin zum Preis von 20 €. Dies wird steuerlich so beurteilt, als hätte die GmbH dem Geschäftsführer monatlich einen 20-€-Schein geschenkt. Die Geldzuwendung ist damit voll steuerpflichtig. Anders wäre dies zu beurteilen, wenn der Tankgutschein auf eine bestimmte Literangabe lauten würde, die umgerechnet den Betrag von 44 € nicht überschreitet. Diese Zuwendung bliebe lohnsteuerfrei.

Quelle: VSRW-Verlag, Bonn


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Datum: 17.09.2008 - 14:39 Uhr
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Freigabedatum: 20.09.2008

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