UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland vollständig umsetzen!
ID: 590322
weiterhin erheblichen Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von
Frauen und Männern in Deutschland und fordert deshalb anlässlich des
internationalen Frauentages am 8. März Bund und Länder dazu auf, die
Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses systematisch umzusetzen.
"Auch 2012 sind Frauen in vielen Lebensbereichen, etwa auf dem
Arbeitsmarkt, im Steuer- oder Scheidungsrecht, noch immer nicht
gleichberechtigt", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. "Die Feststellungen des
UN-Frauenrechtsausschusses aus dem Jahr 2009 sind weiterhin gültig,
seine Empfehlungen aber überwiegend folgenlos geblieben. Der
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr
enthält gute Lösungsansätze. Insbesondere zeigt er auf, wo das
geltende Recht zur Folge hat, dass Frauen in ihrer Freiheit
eingeschränkt werden, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu
gestalten. Ein Beispiel ist das Zusammenspiel von geringfügiger
Beschäftigungsmöglichkeit, Ehegattensplitting und beitragsfreier
Familienkrankenversicherung, das die herkömmliche Rollenverteilung
zwischen Männern und Frauen verfestigt. Das ist mit der
UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) nicht vereinbar. Die Erkenntnisse
des Gleichstellungsberichts werden aber nicht systematisch von den
zuständigen Ministerien und Parlamentsausschüssen in Bund und Ländern
aufgegriffen."
Zentraler Maßstab für die Gleichstellung von Frauen und Männern
bleibe die UN-Frauenrechtskonvention. Bei der Umsetzung müsse auch
die Empfehlung des UN-Frauenrechtsausschusses berücksichtigt werden,
verstärkt die Lebenslagen von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen,
Alleinerziehenden und alten Frauen einzubeziehen. "Die Umsetzung der
Frauenrechtskonvention bleibt Verpflichtung von Bund, Ländern und
Kommunen", so Rudolf. "Gleichstellungspolitik ist Zukunftspolitik
einer freien Gesellschaft."
Weitere Informationen: http://ots.de/uIWyG
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453,
Mobil: 0170 33 400 15,
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 07.03.2012 - 12:49 Uhr
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