Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

ID: 592459

Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) -
Am 01.03.2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Sanierung bedürftiger Unternehmen zu erleichtern. Damit soll die Sanierung von Unternehmen zukünftig erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
Schuldner sollen durch das ESUG schon früher - also schon wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht tatsächlich eingetreten ist - in einem dreimonatigen Verfahren in Eigenverwaltung ein mögliches Konzept zur Sanierung aufstellen können, um dieses anschließend als eine Art Insolvenzplan umzusetzen. In diesem sogenannten "Schutzschirmverfahren" soll es keinen Insolvenzverwalter geben und der Schuldner keinen Einschränkungen über sein Vermögen unterliegen.
Die Gerichte sollen künftig in Insolvenzverfahren über Unternehmen mit einer gewissen Größe, die ihren Betrieb noch nicht eingestellt haben, verpflichtet werden, einen vorläufigen Gläubigerausschuss anzuberaumen. Dieser Gläubigerausschuss soll zunächst die Aufgabe haben, einen Verwalter für das Schutzschirmverfahren zu wählen. Für den Fall, dass sich die Gläubiger einstimmig auf einen Verwalter einigen, sollen die Gerichte diesen nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit des Kandidaten ablehnen können.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Folge dieses Verfahrens ist die Umgestaltung des Unternehmens, um dieses erneut wettbewerbsfähig zu machen. Das ESUG soll den betroffenen Unternehmen auch die Möglichkeit eröffnen, eventuell belastende Verträge wie Miet-, Pacht- und Leasingverträge aber auch Arbeits- und Tarifverträge zu kündigen. Nach Ablauf des dreimonatigen Schutzschirmverfahrens soll der Sanierungsplan umgesetzt werden. Ziel ist es, das Unternehmen letztlich vollständig zu sanieren. Ob dieses lobenswerte Ziel umgesetzt werden kann, wird sich in der Praxis zeigen.


http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Demonstration in der Schweiz kostenpflichtig - Deutsche Organisatoren sprechen von Erpressung und Befangenheit Verwaltungsgericht Münster entscheidet für mehr Tierschutz in der Pelztierhaltung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.03.2012 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 592459
Anzahl Zeichen: 2142

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 213 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z