Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Lebensmittelverschwendung
ID: 594864
im Verhältnis umso billiger, je größer die Packungen sind. So wird
schnell zum großen Sack Kartoffeln gegriffen. Wenn sich die Keime
dann schon durch die Küche ringeln, kommt der Rest eben in die Tonne.
Und kaum einer fragt sich beim Anblick eines Hähnchens in der
Kühltruhe: Wie kann man das für die paar Euro aufziehen, schlachten,
verpacken? Aber weil es fast nichts kostet, ist die Hemmschwelle
niedrig, es bei Nichtgefallen zu entsorgen. Die Lebensmittelindustrie
trägt ihr Teil dazu bei: Sie verdient am Kaufen, nicht am Essen. Ob
das Fleisch oder die Kartoffel im Kochtopf oder im Müll landet, ist
für die Bilanz nicht entscheidend. Deshalb verdienen Industrie und
Handel so gut am aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum, das noch
immer viele als die Genießbarkeitsgrenze missverstehen. Dabei ist
praktisch alles auch nach diesem Datum noch essbar. Manches sogar
noch jahrelang. Wer seinen Augen, seiner guten Nase und seinem
Geschmackssinn traut, der hat gute Instrumente fürs eigene Definieren
der Haltbarkeitsgrenze. Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in
Deutschland im Müll, viel zu viel. Ein riesiger Berg, wie er sich
ähnlich in anderen Industrieländern auftürmt. Weit größer als die
Menge, die nötig wäre, damit in der Welt niemand mehr hungern müsste.
Pressekontakt:
Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.03.2012 - 20:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 594864
Anzahl Zeichen: 1632
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Rostock
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Lebensmittelverschwendung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ostsee-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).