Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
ID: 595598
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Zeit: Montag, 19. März 2012, 13.30 bis 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum Thema:
"Verfassungsrechtliche Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft" Die Vorlagen zur Anhörung und die Liste der Sachverständigen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/Zusammenarbeit_Bund_und_L__nder/index.html.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter bildungundforschung@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.03.2012 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 595598
Anzahl Zeichen: 1860
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 407 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).