Richter stoppen Abschiebungen nach Italien wegen Menschenrechtsverletzungen
ID: 596081
im Ersten sind Flüchtlinge in Italien und Ungarn erheblichen
Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Trotzdem schiebt Deutschland
weiterhin Asylbewerber ohne reguläre Widerspruchsmöglichkeit in diese
Länder ab, wenn sie das Gebiet der EU dort zuerst betreten haben.
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte, etwa das Oberverwaltungsgericht
Münster am 1. März, haben inzwischen Verfahren gegen die
Abschiebepraxis nach Italien und Ungarn zugelassen, obwohl sie nach
dem Asylverfahrensgesetz eigentlich nicht zuständig sein sollen. Die
Richter begründen ihre Zuständigkeit mit dem Grundgesetz. Dem
widerspricht das Bundesinnenministerium gegenüber "Panorama": "Die
Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Verwaltungsgerichte,
[...] weil keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die eine
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Asylbewerbern (...)
erwarten lassen."
Nach "Panorama"-Recherchen leben viele Flüchtlinge in Italien in
menschenrechtswidrigen Verhältnissen, auch mangels Asylunterkunft oft
sogar auf der Straße. Selbst anerkannte Flüchtlinge bekommen zuweilen
keinerlei staatliche Unterstützungsleistungen. Allein in Rom leben
tausende Flüchtlinge in absolutem Elend. Das italienische
Innenministerium wollte dazu nicht Stellung nehmen.
Innerhalb Europas hat Italien den größten Zustrom an Flüchtlingen,
2011 haben geschätzt 64.000 Menschen illegal die Grenze überquert.
Flüchtlinge, die von dort nach Deutschland weiterreisen, wurden
bislang routinemäßig nach Italien zurückgeschickt, ohne ihnen den
Rechtsweg in Deutschland zu ermöglichen. Dabei berufen sich die
Behörden auf die europäische Flüchtlingsvereinbarung "Dublin II".
Demnach ist das erste Land, das ein Flüchtling betritt, auch für sein
Asylverfahren zuständig. Trotz der menschenrechtlich schwierigen Lage
in Italien hält das Bundesinnenministerium an dieser Abschiebepraxis
fest. In einem internen Papier des Ministeriums heißt es, Italien
habe "genügend Unterbringungsplätze" für Flüchtlinge. Dies entspricht
nach "Panorama"-Recherchen nicht der Realität. Selbst viele Familien
und Kinder leben in selbstgebauten Hütten ohne Strom und Wasser oder
haben heruntergekommene, leer stehende Bürogebäude in Beschlag
genommen. Das Bundesinnenministerium räumt auf Nachfrage "vereinzelte
Defizite" im italienischen Asylsystem ein. Dies mache Abschiebungen
nach Italien jedoch nicht unzulässig, da keine "Ausnahmesituation" im
Sinne einer "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" bestehe.
Die Abschiebungen ohne reguläre Klagemöglichkeit dagegen haben in
Deutschland zu einer bemerkenswerten Entwicklung geführt. Nach
"Panorama"-Recherchen haben bereits dutzende Verwaltungsgerichte
geplante Abschiebungen nach Italien gestoppt, obwohl sie nach dem
Asylverfahrensgesetz nicht zuständig sein sollen. Die Gerichte
begründen ihre Zuständigkeit mit Artikel 19 IV Grundgesetz, der den
Rechtsweg gegen Verwaltungsakte generell ermöglicht. Richter Wolfgang
Bartsch vom Verwaltungsgericht Braunschweig ist dabei sehr
selbstbewusst: "Die staatlichen Stellen sind in diesen einstweiligen
Rechtsschutzverfahren Partei. Sie werden in diesen Fällen die
einstweiligen Rechtsschutzverfahren verlieren. Und wie in jedem
anderen Prozess auch muss sich ein Prozessbeteiligter, der hin und
wieder in einer gleich gelagerten Frage eine Niederlage vor Gericht
einsteckt, überlegen, ob er so weiter macht oder daraus eine
Konsequenz zieht, um sich nicht immer wieder durch die Gerichte
anhalten lassen zu müssen."
Nach "Panorama"-Recherchen werden Flüchtlinge auch in Ungarn
teilweise menschenrechtswidrig behandelt. So werden sie regelmäßig
bis zu zwölf Monate inhaftiert, entgegen der Genfer
Flüchtlingskonvention teilweise in regulären Gefängnissen, und haben
häufig keinen Zugang zu rechtlicher Beratung. Nach einem am
Donnerstag, 15. März, veröffentlichten Bericht der
Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sind die Flüchtlinge in den
Gefängnissen häufig Misshandlungen ausgesetzt und bezeugen, dass
ihnen in der Haft systematisch Beruhigungsmittel verabreicht worden
sind. Auch in "Panorama" berichten ehemalige Insassen von Schlägen
und rassistischen Übergriffen durch das Wachpersonal. Das ungarische
Innenministerium hat Fragen von "Panorama" bis zum Redaktionsschluss
nicht beantwortet.
Diese Zustände betreffen nach "Panorama"-Recherchen auch
Flüchtlinge, die im Rahmen der europäischen Flüchtlingsverordnung
"Dublin II" von Deutschland nach Ungarn abgeschoben worden sind. Der
Regionalleiter Zentraleuropa des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR), Gottfried Köfner, fordert daher in "Panorama" einen
Abschiebestopp nach Ungarn. "Deutschland sollte die Rückführung nach
Ungarn überlegen und vorerst stoppen, bis die Bedingungen hier besser
sind, bis man mit diesen Inhaftierungen als Regel aufgehört hat und
bis man, sofern man Flüchtlinge überhaupt inhaftiert, adäquate
Bedingungen sicherstellen kann, dass hier keine Misshandlungen
passieren."
Auch Michele Cercone, der Sprecher der EU-Kommissarin für Inneres,
fordert in "Panorama": "Wenn die Mindeststandards nicht erfüllt sind
und die Grundrechte von Flüchtlingen in einem EU-Land nicht beachtet
werden, dann sollten sie auch nicht dorthin abgeschoben werden." Das
Bundesinnenministerium lehnt bisher einen Abschiebestopp ab.
"Vereinzelte Defizite bei der Durchführung von Asylverfahren in
Ungarn" seien zwar "nicht auszuschließen", aber es gäbe " keine
Hinweise darauf, dass anerkannte Flüchtlinge in Ungarn in
'Gefängnissen' untergebracht werden." "Panorama": Donnerstag, 15.
März, 21.45 Uhr, Das Erste
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.Panorama.de.
Fotos: www.ARD-Foto.de
15. März 2012
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Datum: 15.03.2012 - 09:39 Uhr
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