MARA Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „DANIEL“ bittet Anleger um weitere Gelder
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KAP | MARA Schiffahrts GmbH - MS Daniel bittet Anleger um weitere Gelder(firmenpresse) - München, den 13.03.2012 – Eine hervorragende Anlage hätte es werden sollen, mit jährlichen Ausschüttungen von 8 %. Eine Investition in „einen wachsenden Markt“ mit „hoher Wirtschaftlichkeit der Anlagedauer“ wurde im Prospekt versprochen. Doch Anleger der MARA Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „DANIEL“ werden sich über Post der Gesellschaft immer weniger freuen. Nicht nur, dass die versprochenen Auszahlungen schon seit längerem nicht mehr gezahlt werden; inzwischen versucht die Gesellschaft weitere Gelder von den Anlegern zu erhalten.
Betroffene Anleger haben sich an die Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, welche schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist, gewandt. Die Anleger sind mit ihrer Anlage unzufrieden, auch weil die letzten Schreiben der MARA Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „DANIEL“ dabei den Teufel schon sehr plastisch an die Wand malt: Die bisher erhaltenen Ausschüttungen sollten wieder angelegt werden, um die andernfalls drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden. Wer mehr entbehren könne, dürfe dies auch gerne der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Die Zahlungen werden bis zum 30.04.2012 erwartet.
Die Anleger, die bislang noch auf die versprochene Sicherheit ihrer Anlage vertraut haben, fallen durch diese Schreiben aus allen Wolken. Nach Ansicht von Fachanwältin Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, hätte die Anlage schon gar nicht als so sicher angepriesen werden dürfen, vor allem da die so genannte Fremdkapitalquote vergleichsweise hoch ist. Mit einem Eigenkapital von „nur“ Euro 4,8 Mio. wurde ein Darlehen durch die MARA Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „DANIEL“ von rund Euro 17,5 Mio. aufgenommen.
Für Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, steht fest: “Bei einer geplanten Laufzeit von 16 Jahren bevor das eingesetzte Kapital wieder frei wird und dem vorliegenden Totalverlustrisiko, handelt es sich bei dem Fonds jedoch kaum um ein für die Altersvorsorge geeignetes Investement”.
Für Anleger stellen sich derzeit mehrere Fragen: 1. Muss ich die geforderten Zahlungen leisten? 2. Kann ich aus dem Fonds aussteigen? und 3. Kann ich meinen Schaden ersetzt bekommen? Anleger sollten sich über diese Punkte von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten und etwaige Ansprüche prüfen lassen.
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Datum: 15.03.2012 - 12:43 Uhr
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