OLG Köln: Eindringen von Tierrechts-Aktivisten in Nerzfarm kann Schadensersatzansprüche auslösen

OLG Köln: Eindringen von Tierrechts-Aktivisten in Nerzfarm kann Schadensersatzansprüche auslösen - Gerichtsentscheidung ist Warnung an radikale Tierrechtler

ID: 597249
(ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in einem
Rechtsstreit zwischen einem Nerzzüchter und einem
Tierrechts-Aktivisten mit Beschluss vom 9. März 2012 (Az.: 11 U
221/11) ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 8. November 2011 (Az.:
18 O 453/09) bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist damit
rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit dem Eindringen von
Tierrechts-Aktivisten und einem Kamerateam in eine Nerzfarm während
der Hauptwurfzeit der Nerze zu befassen, während der die Muttertiere
besonders stressempfindlich sind. Der Nerzzüchter hatte daraufhin den
an der Aktion beteiligten Tierrechtsaktivisten Jan P., der in der
Vergangenheit auch bereits als Aktivist der radikalen
Tierrechtsorganisation Peta Deutschland e.V. aufgetreten ist, auf
Schadensersatz für die als Folge der durch die Aktion verursachten
Unruhe unter den Tieren verendeten Muttertiere und Welpen in Anspruch
genommen. Der beim Landgericht Bonn eingeklagte Schaden des
Nerzzüchters belief sich auf insgesamt 21.867,20 Euro.

In dem jetzt durch das Oberlandesgericht Köln bestätigten und
damit rechtskräftigen Urteil hat das Landgericht Bonn ausdrücklich
betont, dass das Eindringen der Tierrechts-Aktivisten auf das Gelände
der Nerzfarm, um Filmaufnahmen zu machen und den Nerzzüchter
anzuprangern widerrechtlich gewesen ist, die gegenteilige Darstellung
des Tierrechts-Aktivisten Jan P. "mit der Wahrheit nichts zu tun" hat
und die "beschönigende Schilderung" eines zum Kamerateam gehörenden
Zeugen "schlichtweg unglaubhaft" war. Ein solches Eindringen löse
Schadensersatzansprüche aus, wenn der durch das Eindringen
verursachte Schaden bewiesen werden kann. Die Schadensersatzklage des
Nerzzüchters hat das Gericht im Ergebnis abgewiesen, weil der geltend
gemachte Schaden "wegen der vom Sachverständigen bestätigten


Stressempfindlichkeit der Muttertiere nicht unwahrscheinlich, aber
vom Kläger letztlich nicht bewiesen" werden konnte.

"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln und das damit
rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn sind ein
Meilenstein im Vorgehen gegen die rechtswidrigen Machenschaften von
radikalen Tierrechts-Aktivisten und -Organisationen" kommentiert Dr.
Walter Scheuerl, der Hamburger Rechtsanwalt des Nerzzüchters und des
Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter, die Entscheidung. "Das
Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Beschluss erstmals bestätigt,
dass Tierrechts-Aktivisten für die Folgen ihres widerrechtlichen
Eindringens in landwirtschaftliche Betriebe nicht nur strafrechtlich
wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch, sondern auch
zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen
werden können."

"Die Gerichtsentscheidung ist damit eine deutliche Warnung an alle
Tierrechts-Aktivisten und Kamerateams, solche rechtswidrigen Aktionen
künftig zu unterlassen. Es freut uns sehr, dass wir damit für
künftige Fälle dieser Art jetzt einen klaren Präzedenz-Fall haben",
so Scheuerl weiter.

Zum Hintergrund:

Der Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter ist ein
Zusammenschluss von Pelztierzüchtern, die sich vereint haben, um ihre
Interessen in Kooperation mit den staatlichen Stellen wahrzunehmen
und die Pelztierzucht durch züchterische und sonstige Maßnahmen zu
fördern.

Die Mitgliedsbetriebe im Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter
züchten Pelztiere in kontrollierter Haltung und erzeugen so
hochwertige Rohstoffe für die pelzverarbeitende Bekleidungsbranche.

Pelztiere sind Teil einer ökologischen Kette, die den
Nebenprodukten der Fisch- und Fleisch-verarbeitenden Industrien zur
Herstellung von Pelztierfutter einen wirtschaftlichen Wert verleiht
und natürliche Dünger für die Pflanzenproduktion liefert.



Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Rechtsanwalt
Graf von Westphalen Rechtsanwälte Partnerschaft
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

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Datum: 16.03.2012 - 12:01 Uhr
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