GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen

GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen

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GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen




(firmenpresse) -

Die schlechten Nachrichten für die Schiffsfondsanleger nehmen kein Ende. Anfang März wurde die Insolvenz des GHF Schiffsfonds MS Wesertor bekannt gegeben. Es ist nicht der erste Schiffsfonds, der notgedrungen Insolvenz angemeldet hat. Die Liste im hart betroffenem Emissionshaus GHF aus Leer wird immer länger. Nach der Pleite von Mehrzweckfrachtern GHF MS Emstor, GHF MS Fockeburg sowie GHF MS Jümmetor sollen momentan GHF MS Hilde K, GHF MS Haneburg und GHF MS Herrentor stark gefährdet sein.

Es soll zahlreiche Gründe geben, warum es so weit gekommen ist. Neben hohen Instandhaltungskosten und fehlender Auslastung der Schiffe, trugen die viel zu niedrigen Charterraten dazu bei, dass die Liquidität der Fonds sich verringerte. Die Banken sollen nun auch nicht mehr auf die ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen verzichten, was dazu führt, dass teilweise die Insolvenz der einzig gangbare Weg ist. Die leidtragenden sind in erster Linie die betroffenen Anleger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät betroffenen Anlegern: suchen Sie einen fachkundigen Anwalt auf, der Sie ausführlich über Ihre Situation beraten kann.
Den Anlegern kann ein Anspruch auf Schadensersatz unter anderem dann zustehen, wenn die vermittelnde Bank oder Versicherung ihre Beratungspflichten verletzt hat. Dies ist zum einen der Fall, wenn der Anleger nicht über die unternehmerische Beteiligung aufgeklärt wurde. Zum anderen werden oft die etwaigen Nachschusspflichten verschwiegen. Im Falle des Ausbleibens einer solchen Aufklärung, kann sich der Vermittler einer Falschberatung schuldig machen.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese fachkundig auf mögliche Schadensersatzansprüche.
Es ist aber zu beachten, dass die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, die die Durchsetzung des Anspruchs unmöglich macht. Es ist demzufolge sehr empfehlenswert, sich so schnell wie möglich um eine gute Beratung zu bemühen.


Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg oder München.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.03.2012 - 11:01 Uhr
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