Lüders warnt vor Rassismus ?aus der Mitte der Gesellschaft?

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Lüders warnt vor Rassismus "aus der Mitte der Gesellschaft"


Fallzahlen aufgrund ethnischer Diskrimini



(pressrelations) - Fallzahlen aufgrund ethnischer Diskriminierungen seit 2006 verdoppelt

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat davor gewarnt, Rassismus zum Problem einiger Radikaler zu erklären und zu verharmlosen. "Rassismus ist kein Randphänomen, pauschale Ablehnung von Menschen mit Migrationshintergrund findet sich allzu oft auch in der Mitte der Gesellschaft", sagte Lüders vor dem "Internationalen Tages gegen Rassismus" am morgigen Mittwoch.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich der Anteil der gemeldeten Fälle zu Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft seit Bestehen der Stelle verdoppelt: Bezogen sich in den ersten zwei Jahren nach Gründung der Stelle 2006 noch knapp 10 Prozent der gemeldeten Fälle auf rassistische Diskriminierung, so waren es Ende 2011 rund 20 Prozent, also jede fünfte Anfrage. "Das ist eine Entwicklung, die uns nachdenklich machen muss", sagte Lüders. Menschen erleben Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen, etwa beim Abschluss von Versicherungen, auf dem Wohnungsmarkt, beim Einkaufen, im Fitnessstudio oder beim Diskobesuch. Für Einwanderer und ihre Nachkommen seien besonders viele Fälle im Bereich Arbeit festzustellen.

Den ersten signifikanten Anstieg der Fallzahlen habe die ADS 2010 verzeichnet. Grund dafür sei die steigende Bekanntheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). "Gleichzeitig berichten uns Migrantenverbände von vermehrten Erfahrungen mit Ressentiments und Ablehnung seit der Debatte um das Buch von Thilo Sarrazin." In öffentlichen Debatten um Migration und Integration, wie zuletzt über die Studie zur Lebenswelt junger Muslime des Bundesinnenministeriums, werden Migrantengruppen häufig auf vermeintliche Defizite reduziert. "Konstruktive Kritik ist wichtig und richtig, dabei dürfen die Proportionen aber nicht verschoben werden", sagte Lüders.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.




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Datum: 20.03.2012 - 13:00 Uhr
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