Grundrechte müssen auch in kirchlichen Betrieben gelten / GerDiA klärt Bundestagsabgeordnete über religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz auf
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Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die
Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA),
die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den
Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März
sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum
kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.
"In der gegenwärtigen Situation wird systematisch gegen den Geist
der Antidiskriminierungsregelungen verstoßen", erklärt
GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Die ehemalige
SPD-Spitzenpolitikerin hält es für verfassungswidrig, "dass in
Einrichtungen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitswesens das
konfessionslose Drittel der Bevölkerung von vornherein keine
Anstellung findet und in katholischen Einrichtungen sogar eine
Wiederheirat nach einer Scheidung zur Kündigung führt."
Die absurden Konsequenzen kirchlicher Sonderrechte zeigt ein Fall
in Königswinter, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Eine bei
Eltern und Kindern beliebte Kindergärtnerin eines katholischen
Kindergartens wurde entlassen, weil sie sich von ihrem Mann getrennt
hatte und zu ihrem neuen Partner gezogen war. Nach massiven Protesten
der Eltern kündigte der Jugendhilfeausschuss der Stadt vor wenigen
Tagen den Vertrag mit der Kirche. Für die Kindergärtnerin, deren
Vertrag am 30. Juni ausläuft, kommt diese ungewöhnliche Intervention
wohl zu spät.
Um weitere Grundrechtsverstöße dieser Art zu unterbinden, fordert
GerDiA die Bundestagsabgeordneten dazu auf, den "besonderen
Tendenzschutz" für Religionsgemeinschaften (BetrVG § 118, Abs. 2)
abzuschaffen. Für kirchliche Betriebe müssten die gleichen Regelungen
gelten wie für die Arbeiterwohlfahrt. Nur so könne garantiert werden,
dass Angestellte kirchlicher Institutionen die gleichen Rechte
erhalten wie andere Arbeitnehmer. Auch sie sollten einen Betriebsrat
bilden, streiken und ein Privatleben ohne religiöse Bevormundung
führen dürfen.
"Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein, zumal
die kirchlichen Einrichtungen größtenteils öffentlich finanziert
werden!", sagt Rainer Ponitka vom Internationalen Bund der
Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), der gemeinsam mit der
Giordano-Bruno-Stiftung die Kampagne initiierte. "Leider hinkt das
deutsche Recht in diesem Punkt der gesellschaftlichen Entwicklung
hinterher. Doch es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich das
ändert. Immerhin gibt es schon heute mehr konfessionslose Menschen in
Deutschland als Katholiken - und täglich werden es mehr."
Weitere Informationen zur Kampagne "Gegen religiöse
Diskriminierung am Arbeitsplatz" unter www.gerdia.de.
Pressekontakt:
Ingrid Matthäus-Maier: kampaleitung@gerdia.de, Fon (0174) 978 86 64
Rainer Ponitka: rainer.ponitka@ibka.org, Fon (02266) 901 52 44
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Datum: 22.03.2012 - 11:32 Uhr
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