Urheberrecht für Fotografen / Das Einmaleins der Bildrechte

Urheberrecht für Fotografen / Das Einmaleins der Bildrechte

ID: 601496
(ots) - Hannover, 22. März 2012 - Jeder Mensch hat ein
Recht am eigenen Bild. Nehmen Personen jedoch an öffentlichen
Veranstaltungen teil oder sind sie nur Beiwerk einer Fotografie,
müssen sich Fotografen keine explizite Zustimmung der Abgebildeten
einholen. Auch Personen, die sich regelrecht in Pose setzen, können
durch ihre schlüssige Handlung eine sogenannte konkludente
Einwilligung zur Aufnahme geben, schreibt die Zeitschrift "c't
Digitale Fotografie" in ihrer Ausgabe 2/12.

Fotografen stehen oft vor dem Problem, dass sie Bauwerke oder
Straßenszenen kaum menschenleer erwischen. "Ist erkennbar, dass es
bei einem Foto nicht um die Darstellung einer Person ging, müssen
Fotografen sich auch keine Zustimmung der abgebildeten Personen
einholen", erläutert Joerg Heidrich, c't-Autor und Justiziar des
Heise Zeitschriften Verlags. Auch Fotografien von und in Gebäuden
sind rechtlich unproblematisch. "Die sogenannte Panoramafreiheit
regelt, dass die äußere Ansicht auch ohne Erlaubnis des
Rechteinhabers, also Architekt oder Hausbesitzer, fotografiert und
veröffentlicht werden darf." Gleiches gilt für Kunstwerke, die
öffentlich zugänglich sind.

Um sich gegenüber juristischen Fallstricken selbstbewusst zu
behaupten und Verträge nach eigenem Ermessen zu gestalten, sollten
Fotografen ihre Rechte genauestens kennen. Hierzulande sind
beispielsweise nachgestellte Bilder berühmter Aufnahmen durchaus
zulässig: "Das Urheberrecht schützt immer nur die konkrete Umsetzung
einer Idee, nicht aber die Idee als solche", erklärt Joerg Heidrich.
Auch eine "freie Benutzung" fremder Werke kann ohne Zustimmung des
Urhebers möglich sein, wenn daraus wieder ein selbstständiges Werk
entsteht.

Das Urheberrecht an einem Bild steht immer dem Fotografen zu - bis
zu 70 Jahre über den Tod hinaus. "Entstehen Bilder aber im Rahmen


eines Arbeitsverhältnisses, werden dem Arbeitgeber automatisch
umfangreiche Nutzungsrechte eingeräumt", sagt Joerg Heidrich. In
diesem Fall darf künftig nur der Arbeitgeber die Fotografien nutzen.



Pressekontakt:
c't
Julia Powalla
Telefon: +49 [0] 511 5352-561
Fax: +49 [0] 511 5352-563
julia.powalla@heise-medien.de
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Datum: 22.03.2012 - 14:25 Uhr
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