Remmel fordert: ?Unrechtsgewinne und Bußgelder für Kartelle dürfen nicht im Bundeshaushalt verschwinden?
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Remmel fordert: "Unrechtsgewinne und Bußgelder für Kartelle dürfen nicht im Bundeshaushalt verschwinden"
- Rechtsgutachten fordert Sondervermögen des Bundes für die Verbraucherarbeit, Verbände sollen Kartellbußen und Unrechtserlöse aus Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb erhalten
- Remmel: "Wettbewerbswidriges Verhalten darf sich für Unternehmen nicht lohnen"
- Nordrhein-Westfalen will Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Rechte stärken
Der Konstanzer Rechtsprofessor Karl-Heinz Fezer spricht sich in seinem Gutachten im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums dafür aus, ein zweckgebundenes Sondervermögen des Bundes einzurichten. Hier sollen ein Teil der Kartellbußen, aber auch Unrechtserlöse aus Verstößen gegen die Bestimmungen des lauteren und fairen Wettbewerbs einfließen. Aus diesem Sondervermögen sollen die Verbraucherverbände in Deutschland eine zusätzliche Unterstützung erhalten.
Fezer schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um wettbewerbswidriges und unlauteres Verhalten besser sanktionieren zu können. So sollen die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehenen Regelungen zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen vereinfacht werden. Das UWG enthält Regeln zum fairen und lauteren Wettbewerb der Unternehmen gegenüber den Abnehmern. Verboten sind z.B. aggressive Werbung wie die belästigende unerlaubte Telefonwerbung, irreführende Werbung etwa mit falschen oder veralteten Testergebnissen, verbrauchertäuschende Gesundheitswerbung oder Lockvogelangebote. Das Gesetz ermöglicht Verbänden auf Herausgabe des "Unrechtsgewinns" zu klagen. Bei Erfolg geht der Unrechtsgewinn an den Bundeshaushalt, das Prozesskostenrisiko tragen die Verbände.
Die Verbraucherzentralen müssen wegen wettbewerbswidrigen und unredlichen Verhaltensweisen von Unternehmen noch mehr Information, Beratung und Interessenvertretung anbieten. "Deshalb ist es folgerichtig, die finanziellen Mittel in die Verbraucharbeit zu stecken. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gestärkt, wenn auch die Verbraucherverbände und die Verbraucherarbeit einen Anteil der Kartellbußen und Unrechtsgewinne erhalten", so Remmel in Berlin.
Der Minister knüpft mit seiner Forderung an einen Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz an. Die Ministerinnen und Minister stimmten überein, dass die Finanzierung der Verbraucherarbeit auf eine breitere Basis gestellt werden müsse. Dafür sollten das UWG überarbeitet werden mit dem Ziel, das Prozesskostenrisiko der Verbraucherverbände zu reduzieren und die von Kartellbehörden erhobenen Bußgelder der Verbraucherarbeit zukommen. "Mit dem Gutachten von Karl-Heinz Fezer ist die rechtliche Grundlage zur Umsetzung gelegt. Ich fordere die Bundesregierung auf, bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben die Vorschläge aus dem Gutachten von Karl-Heinz Fezer einzubeziehen, um den Verbraucherschutz in Deutschland mit mehr finanziellen Mitteln auszustatten und zu stärken", sagte Remmel. "Wettbewerbswidriges und unlauteres Verhalten von Unternehmen darf sich nicht lohnen. Nordrhein-Westfalen will Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Rechte stärken", so Remmel.
Weitere Informationen:
- Gutachten "Zweckgebundene Verwendung von Unrechtserlösen und Kartellbußen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit" (PDF, 655 KB)
- Gutachten bestellen (max. 3 Exemplare): infoservice@mkulnv.nrw.de
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Datum: 22.03.2012 - 17:15 Uhr
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