Rheinische Post: Vater und Kind
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ließ neulich in Wiesbaden aufhorchen: Der Rechtsstaat, so Andreas
Voßkuhle, verspreche keine Gerechtigkeit, sondern den Rechtsstaat.
Die beiden Kläger, denen der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg eine Vaterschafts-Anfechtung
beziehungsweise eine Feststellung der Vaterschaft versagt hat, werden
den Rechtsstaat als ungerecht empfinden. Wem an Klarheit und Wahrheit
gelegen ist, wird den Zorn der Unterlegenen verstehen. Schließlich
stempelt sie der Rechtsstaat zu Vätern minderen Rechts. Wenn es nicht
gerecht erscheint, kann es dennoch Recht sein? Ja, es kann. Artikel 6
des Grundgesetzes schützt den leiblichen Vater darin, auch die
rechtliche Vaterstellung einzunehmen. Mit dieser Einschränkung: Wer
auf seine bloß blutsmäßige Vaterschaft pocht und so die Sprengung
einer neuen, engen familiären Beziehung des Kindes in Kauf nimmt,
muss sich fragen lassen, ob es ihm um das Wohl des Kindes oder die
Biologie geht. So wie der weise Richter im Gleichnis vom Kreidekreis
die wahre Mutter daran erkennt, dass sie den Spross nicht mit Gewalt
herbei zerrt, so sollte der wahre Vater nicht zuerst sein Interesse,
sondern das Kindeswohl bedenken.
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Datum: 22.03.2012 - 19:35 Uhr
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