Südwest Presse: KOMMENTAR · BILDUNGSPAKET
ID: 603869
Auch wenn die DGB-Analyse zum Bildungspaket Datenlöcher aufweist
und nur eingeschränkt als Bewertungsgrundlage taugt: Dass das
Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder an der Praxis zu scheitern droht,
überrascht nicht. Vielmehr bestätigt die Untersuchung frühe
Befürchtungen, dass die Sachleistungen im bürokratischen Kuddelmuddel
zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Trägern untergehen. Es wäre
wünschenswert, dass auch die Bundesregierung einsieht: Gut gemeint
heißt nicht unbedingt gut gemacht. Von Anlaufschwierigkeiten
jedenfalls kann ein Jahr nach dem Start keine Rede mehr sein. Längst
wurden Bedürftige informiert und Fristen verlängert. Trotzdem hat
sich die Antragsquote offenkundig nicht signifikant erhöht. Am
häufigsten bewilligt wird noch die Schulbedarfspauschale. Sie gehört
allerdings zu den wenigen Leistungen, die weiter in Euro fließen und
nicht einzeln beantragt werden müssen. Das allein sagt schon viel
aus. Dass alle Mittel abgerufen werden, ist utopisch. Nicht überall
steht jedes zuschussfähige Angebot zur Verfügung. Aber eine
Abrufquote von 20 Prozent? Und das bei einem Verwaltungsaufwand, der
mehr Mittel verschlingt als letztlich bewilligt werden? Die Kanzlerin
wird wissen, warum sie jüngst angekündigt hat, nach zwei Jahren die
Wirksamkeit des Bildungspakets zu überprüfen. Um Handlungsbedarf zu
erkennen, muss allerdings kein zweites Jahr verstreichen.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.03.2012 - 19:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 603869
Anzahl Zeichen: 1668
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 171 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Südwest Presse: KOMMENTAR · BILDUNGSPAKET"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Südwest Presse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).