MDK-Kongress: Medizinische Dienste fordern Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und wol

MDK-Kongress: Medizinische Dienste fordern Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und wollen Versicherte bei Behandlungsfehlern stärker unterstützen

ID: 604547
(ots) - Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung
(MDK) setzen sich für eine zügige Einführung des neuen Pflegebegriffs
ein. Nur damit sei es möglich, den Pflege- und Betreuungsbedarf von
Menschen mit Demenz angemessen zu berücksichtigen. Das machen
MDK-Vertreter auf dem zweitägigen MDK-Kongress deutlich, der am 27.
und 28. März in Berlin stattfindet. Sie kündigen zudem an, die
Unterstützung von Versicherten bei einem Verdacht auf
Behandlungsfehler weiter auszubauen.

"Die Medizinischen Dienste sind ein unverzichtbarer und
verlässlicher Partner im Gesundheitswesen", so Dr. Peter Pick,
Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes
(MDS). "Für die Pflegeversicherung haben die MDK allein im
vergangenen Jahr rund 1,4 Mio. Versicherte begutachtet, die einen
Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben", sagt Pick. "Aufgrund
dieser Erfahrungen begrüßen die MDK die in der Pflegereform
angelegten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz. Aber sie
sind kein Ersatz für die Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs".

"Die Medizinischen Dienste sind in den Regionen verankert und
kennen die Strukturen medizinischer und pflegerischer Versorgung vor
Ort", so Karl-Heinz Plaumann, Geschäftsführer des MDK
Baden-Württemberg. "Von dem Wissen und den Erfahrungen profitieren
die Versicherten etwa bei einem schnellen und reibungslosen Übergang
vom Krankenhaus in eine geeignete Reha-Klinik, ein Pflegeheim oder in
ein Hospiz. Wir arbeiten dabei Hand in Hand mit den Krankenkassen,
Ärzten und den verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Grundlage dafür sind medizinische Kompetenz und die fachliche
Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter."

Starker Partner für Kranken- und Pflegekassen und die Versicherten

"Die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale


Pflegeversicherung profitieren von der fachlichen Unterstützung durch
die Medizinischen Dienste zum Beispiel in der Arbeit des Gemeinsamen
Bundesausschusses, wo die GKV-Leistungen festgelegt werden.
Andererseits nutzen die Kranken- und Pflegekassen vor Ort die
Medizinischen Dienste, um Leistungsfragen mit medizinischer Expertise
zu klären. Für eine bestmögliche Versorgung der Patienten und
Versicherten sind beide Gebiete unverzichtbar, sowohl die
patientennahe Arbeit als auch die Systemberatung", so Dr. Doris
Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV- Spitzenverbandes. Wesentlich
sei, dass der MDK eine Begutachtungs- und Beratungsinstitution der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, die aber zugleich
fachlich unabhängig tätig ist.

Geplante Neuregelungen für MDK helfen den Pflegebedürftigen nicht

Im Entwurf zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz sind weitere
Neuregelungen für den MDK geplant, u.a. eine
Dienstleistungs-Richtlinie und die Zulassung anderer Gutachter.
Hierzu sagt Pick: "Für diese Neuregelungen sehen wir keine
Notwendigkeit, da sie die Situation der Versicherten nicht
verbessern. Der Gesetzentwurf fordert, dass der MDK ein
Beschwerdemanagement vorhält, Versichertenbefragungen durchführt und
Verhaltensgrundsätze für die Gutachter aufstellt. All dies ist
bereits gelebte Realität in den Medizinischen Diensten. Das wirkliche
Problem der Begutachtung ist ein nicht mehr zeitgemäßer
Pflegebedürftigkeitsbegriff, der den Bedürfnissen der
Pflegebedürftigen nicht gerecht wird. Daran ändert sich durch eine
Dienstleistungs-Richtlinie nichts."

Versicherte bei vermuteten Behandlungsfehlern stärker unterstützen

Positiv sehen die Medizinischen Dienste die aktuell im
Patientenrechtegesetz geplante stärkere Unterstützung von
Versicherten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern. "Die
Medizinischen Dienste werden ihre Beratung von Versicherten, die sich
mit einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse wenden, noch
weiter ausbauen. Damit erhalten die betroffenen Patienten eine
fundierte fachärztliche Unterstützung", so Karl-Heinz Plaumann vom
MDK Baden-Württemberg. Rund 12.700mal haben die Krankenkassen den MDK
im vergangenen Jahr mit einem Behandlungsfehlergutachten beauftragt.
In nahezu jedem dritten Fall (32%) bestätigten die Gutachter den
Fehler.

Hintergrund:

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der
sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf
Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Der
Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen
Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und
die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen
Fragen.



Pressekontakt:
MDS
Christiane Grote
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0201 8327-115
E-Mail: c.grote@mds-ev.de
Internet: www.mdk-kongress.de
www.mds-ev.de

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