Baufinanzierung: Arbeitgeberdarlehen als Eigenkapitalersatz?

Baufinanzierung: Arbeitgeberdarlehen als Eigenkapitalersatz?

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(firmenpresse) - Manch ein Arbeitgeber hat ein Herz für seine Mitarbeiter und bietet ein Darlehen zum Erwerb oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung an. Das Ziel für den Unternehmer besteht dabei darin, einen Arbeitnehmer möglichst langfristig zu binden. Für den Mitarbeiter hat dies den Vorteil, dass seine Bonität durch den Arbeitgeber gewährleistet ist und er erwarten kann, auch längerfristig im Unternehmen zu bleiben.

Voraussetzungen für das Arbeitgeberdarlehen
In der Regel setzt dies Darlehen eine längere Betriebszugehörigkeit voraus, denkbar sind auch Betriebsvereinbarungen, die dies präzisieren. Keine Chance auf ein Arbeitgeberdarlehen haben hingegen Auszubildende oder zeitlich befristete Beschäftigte. Das Kreditvolumen, das zur Verfügung gestellt wird, beträgt meist zwischen 5.000 Euro bis 20.000 Euro, bei leitenden Angestellten manchmal auch mehr. Eine Immobilie komplett über diesen Weg zu finanzieren, ist praktisch ausgeschlossen. Insoweit kann das Arbeitgeberdarlehen nur einen Teil zur Baufinanzierung beisteuern, den größeren Teil muss der Kreditnehmer über andere Wege realisieren.

Für den Unternehmer ist das Darlehen quasi wie ein Lohnvorschuss, manchmal gewähren Arbeitgeber es auch statt einer Gehaltserhöhung. Dies bringt für den Arbeitnehmer sogar einen Vorteil mit sich, da er von Gehaltserhöhungen aufgrund der Versteuerung und anteiligen Sozialversicherungsabgaben nur zum Teil profitiert. Insoweit partizipieren beide Parteien, da auch der Arbeitgeber keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge auf das Darlehen zahlen muss.

Arbeitgeberdarlehen und Versteuerung
Grundsätzlich handeln beide Partner die Verzinsung des Darlehens aus. Es ist daher genauso möglich, dass die Vertragsparteien marktübliche Darlehenszinsen oder auch keinen Zins vereinbaren. Die Zinshöhe wirkt sich jedoch darauf aus, ob die Regelung dem Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil bringt oder nicht. Bei marktüblicher Verzinsung fällt keine Steuerpflicht an, bei geringer oder keiner Verzinsung wahrscheinlich an. Es gilt ein Freibetrag von 528 Euro im Jahr oder 44 Euro im Monat. Liegt die Zinsersparnis oberhalb dieser Grenze, muss der Arbeitnehmer den gesamten Zinsvorteil entsprechend seiner Lohnsteuer versteuern. Dieser Betrag kann jedoch auch noch geringer ausfallen, wenn der Beschäftigte weitere sachbezogene Vergünstigungen erhält. Der marktübliche Zinssatz wird von der Bundesbank ermittelt. Von diesem werden 4 Prozent abgezogen. Beispiel: Liegt der ausgewiesene Effektivzinssatz der Bundesbank bei 5 Prozent, so dient ein Zinssatz von 4,8 Prozent als Grundlage für die Vergleichsrechnung. Die Vertragspartner haben für das Arbeitgeberdarlehen einen Effektivzinssatz von 2,5 Prozent vereinbart. Bei einem Darlehensbetrag von 20.000 Euro ergibt sich hieraus eine jährliche Ersparnis von 460 Euro. Der Zinsvorteil fällt also noch unter die Bagatellegrenze von 528 Euro und ist damit steuerfrei.



Vor- und Nachtteile des Arbeitgeberdarlehens
Der größte Vorteil dieses Darlehens liegt darin, dass es meist durch die Lohnzahlungen besichert ist und somit nicht - wie andere Formen der Immobilienfinanzierung - im Grundbuch eingetragen wird. Daher bewerten Kreditinstitute Arbeitgeberdarlehen auch ähnlich wie Eigenkapital, wodurch sich der Spielraum für die Baufinanzierung erweitert. Der Nachteil dieser Finanzierungsart besteht darin, dass der Kreditnehmer das Arbeitgeberdarlehen in relativ kurzer Zeit tilgen muss. In jedem Fall sollten die Parteien auch regeln, was mit dem Darlehen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschieht. Wer die Möglichkeit hat, ein Arbeitgeberdarlehen zu erhalten, sollte dies nutzen, um seine Baufinanzierung zu verbilligen. Der richtige Ansprechpartner dafür ist die Personalabteilung oder - in kleineren Unternehmen - die Geschäftsführung.

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Datum: 29.03.2012 - 06:40 Uhr
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