Erneut Heroin-Ersatzstoff an Kind verabreicht / Dachverband substituierenderÄrzte Deutschlands (DSÄ) kritisiert BMG wegen Untätigkeit
ID: 606223
substituierender Ärzte Deutschlands e. V. (DSÄ) den
Methadon-Todesfall der kleinen "Chantal" in Hamburg zum Anlass nahm,
um die verantwortlichen Akteure dazu aufzufordern die
Substitutionstherapie sicherer zu machen, wird erneut ein
gerichtsanhängiger Fall schwerer Kindeswohlgefährdung durch ein
methadonhaltiges Substitutionsmittel bekannt.
Laut einer Anklage vor dem Kassler Landgericht soll eine
29-jährige Mutter, die mit ihrem ebenfalls drogenabhängigen
Lebensgefährten zusammenlebt, im September 2011 ihrer vier Monate
alten Tochter den Heroin-Ersatzstoff L-Polamidon in einer
Trinkflasche verabreicht haben. In der Folge kam es zu einem
lebensgefährlichen Atemstillstand. Der durch das Paar herbeigerufene
Notarzt verbrachte den leblosen Säugling daraufhin in die Klinik, wo
das Leben des Kindes gerettet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft
erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.
Levomethadon (Polamidon) ist ein für die Substitutionsbehandlung
zugelassenes Opioid und wird ähnlich wie Methadon wegen seiner
suchtstillenden Wirkung bei Heroinabhängigkeit eingesetzt. Für
Menschen, die nicht an Opiate gewöhnt sind, kann der Ersatzstoff aber
lebensgefährlich sein. Erst im Januar war in Hamburg die elf Jahre
alte Chantal an einer tödlichen Dosis Methadon gestorben. Alternativ
sind andere Ersatzstoffe gleichfalls zur Substitutionsbehandlung
zugelassen, von denen keine lebensbedrohlichen Gefährdungen für
Dritte ausgehen.
Nach Auffassung des DSÄ ließe sich ein Großteil der Gefahren,
welche sich durch die sogenannte take home-Vergabe von
Drogenersatzstoffen ergeben, durch geeignete gesetzgeberische
Maßnahmen auflösen. Nämlich dann, wenn das besondere
Gefahrenpotenzial der einzelnen zugelassenen Substitutionsmittel mit
berücksichtigt wird.
Dem DSÄ ist völlig unverständlich, dass das BMG in der
Beantwortung einer kleinen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung
am 22. März 2012 mitteilt, es strebe derzeit keine Änderungen der
betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zur Substitution
Opiatabhängiger an.
Der Dachverband der substituierenden Ärzte Deutschlands e.V. setzt
sich regional und bundesweit für alle Belange der niedergelassenen
Substitutionsärzte ein. Dazu gehören die Qualität der Substitution,
die Rechtssicherheit für die substituierenden Ärzte sowie deren
angemessene Honorierung. Dabei steht der Verband in allen Fachfragen
in regem Kontakt zu anderen Disziplinen.
Pressekontakt:
Dachverband substituierender Ärzte Deutschlands e. V.,
Generalsekretär Dr. Ingo Rempel, Hasseldieksdammer Weg 29, 24114
Kiel, Tel.: +49 151 42505006, E-Mail: doc.rempel@gmx.de
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Datum: 29.03.2012 - 09:00 Uhr
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