Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen
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Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Aktuell fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die automatische Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese übermittelt ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag, wobei sie ihre Ansicht darlegen soll.
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Datum: 30.03.2012 - 16:15 Uhr
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