Ambulantes Operieren: Wo bleibt der Qualitätsanspruch der Techniker Krankenkasse?
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Ambulantes Operieren: Wo bleibt der Qualitätsanspruch der Techniker Krankenkasse?
BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte hierzu: "Die TK geht davon aus, dass sich in Ballungsgebieten genügend Operateure finden werden, die auch außerhalb von IV-Verträgen ambulante Operationen im Rahmen der Regelversorgung anbieten. Doch selbst wenn einzelne Operateure die Lücke füllen, verzichtet die TK künftig auf die strengen Auflagen an Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität, wie sie in den bisherigen IV-Verträgen vorgeschrieben waren." Eine derart strenge Überprüfung der Einrichtungen ist im Rahmen der Regelversorgung per Gesetz nicht vorgesehen, so dass die TK künftig mit Qualitätseinbußen beim Ambulanten Operieren rechnen muss. "Von einer Kasse, die 2011 fast eine Milliarde Euro Gewinn eingefahren hat, erwartet man nicht, dass sie bewusst am falschen Ende spart ? vor allem nicht, wenn sie auf ihrer Internetseite immer noch die Vorzüge des Ambulanten Operierens preist", kritisierte Neumann.
Auch BAO-Vizepräsident Dr. Ansgar Pett sieht Probleme auf die Kasse und ihre Versicherten zukommen: "Die Kündigung der IV-Verträge wird dazu führen, dass wieder mehr Patienten ins Krankenhaus eingewiesen werden ? und das, obwohl ihre anstehende Operation problemlos ambulant durchgeführt werden kann!" Studien zeigen jedoch, dass Patienten das Ambulante Operieren gegenüber stationären Eingriffen bevorzugen ? nicht zuletzt, um sich nicht unnötig der Gefahr durch gefährliche Krankenhausinfektionen auszusetzen. "Die Krankenhäuser haben zudem nicht ausreichend personelle Kapazitäten, um die zusätzlich anfallenden Operationen zu bewältigen. TK-Versicherte werden sich auf Wartelisten wie in Großbritannien einstellen müssen", warnte Pett.
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Datum: 30.03.2012 - 18:00 Uhr
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