Fraport begrüßt höchstrichterliche Bestätigung des Flughafenausbaus /
Schulte: Wichtige Entscheidung für den Luftverkehrsstandort / Nachtrandstunden von großer Bedeutung
ID: 611047
Bundesverwaltungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung den Ausbau
des Frankfurter Flughafens höchstrichterlich bestätigt und damit
insbesondere die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kapazität des
wichtigsten deutschen Luftverkehrsdrehkreuzes grundsätzlich anerkannt
hat. "Das ist eine gute Entscheidung für den Luftverkehrsstandort
Frankfurt und ein positives Signal für die wirtschaftliche Zukunft
Hessens", kommentierte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender des
Flughafenbetreibers, das Leipziger Urteil. Jetzt gelte es für alle
Seiten, die Entscheidung des Gerichts anzunehmen - dies erwarte laut
aktuellen Umfragen auch eine breite Mehrheit der Bevölkerung. "Ich
hoffe, dass das Urteil zu einer Versachlichung der Diskussion führt
und eine befriedende Wirkung auf den Diskurs um die neue Landebahn
hat."
Ihren Beitrag dazu wird auch die Fraport AG leisten:
"Einschränkungen in der Mediationsnacht müssen nunmehr akzeptiert
werden, so schwierig und ärgerlich das insbesondere für die Fracht
ist - mit allen negativen wirtschaftlichen Folgeeffekten", sagte
Schulte. "Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind nun zügig
umzusetzen. Dabei sind die Nachtrandstunden für den Flughafen, die
Fluggesellschaften und insbesondere die Wirtschaft von höchster
Bedeutung, was nun auch durch die richterliche Entscheidung in
Leipzig klar bestätigt wurde. Ohne eine ausreichende Kapazität in
diesen Nachtrandstunden und eine vernünftige Betriebsregelung hätte
der Frankfurter Flughafen die für Deutschland notwendigen
interkontinentalen Verbindungen in die Welt nicht aufrechterhalten
können." Weitere Auflagen für den im Vergleich zum Tag ohnehin schon
eingeschränkten Betrieb in diesen Zeiten wären nicht ohne Folgen für
den Frankfurter Hub geblieben.
Fraport wird nun alle notwendigen Schritte einleiten, damit die
Vorgaben aus Leipzig so zügig wie möglich umgesetzt werden können.
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Fraport AG
Mike Peter Schweitzer
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m.schweitzer@fraport.de
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Datum: 04.04.2012 - 12:08 Uhr
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