Osterfeuer: Wenn Brauchtum zu Schäden führt
Ostern naht und in den Feiertagen wird vielerorts ein zündender, um nicht zu sagen zündelnder Brauch begangen: Das Osterfeuer. Die Veranstalter müssen diese großflächigen Brandstätten bei denörtlichen Ordnungsämtern anmelden, um nicht böseÜberraschungen mit derörtlichen Polizei und der Feuerwehr zu erleben.

(firmenpresse) - Düsseldorf, 3. April 2012 - "Neben einer guten Absperrung zum Schutz der Zuschauer und dem Freihalten von Wegen für die Gefahrenabwehr sind dann auch noch einige Versicherungsfragen zu klären", betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Vereine sollten ihre Betriebs- oder Veranstalterhaftplicht-Versicherung überprüfen, ob das Entfachen von Osterfeuern abgedeckt ist. Schließlich ist so ein Großfeuer nicht nur schön-schaurig anzusehen. Es können auch durch unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Windböe oder zu neugierige Zuschauer hohe Personen- und Sachschäden entstehen."
Werden Privatpersonen geschädigt, beispielsweise durch Sengschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Bei Feuern tritt sie nämlich auch als eine Außenversicherung auf. Wichtig für den Schadenersatz ist, dass Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann gemeldet werden. Neuere Policen decken Brandlöcher an der Kleidung bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist.
Ist das eigene Haus und fest eingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen worden, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder zum Neuwert. "Auch die eigene private Unfallversicherung kann helfen, wenn man selbst verletzt wurde", informiert Klaus-Dieter Spauszus. "Sie konzentriert sich auf körperliche Schäden und beinhaltet viele Hilfen, wenn man dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet."
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union.
Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK und berät als Geschäftsführer der Alte Leipziger - Hallesche Generalagentur Spauszus seit 1983 Kunden aus Düsseldorf und der Region in allen privaten und gewerblichen Versicherungsfragen.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
az online marketing
Alexander Zotz
Nievenheimer Str. 71
40221 Düsseldorf
info(at)alexander-zotz.de
0211-38737921
http://www.alexander-zotz.de
Datum: 04.04.2012 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 611111
Anzahl Zeichen: 1866
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Klaus-Dieter Spauszus
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-727577
Kategorie:
Freizeitindustrie
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 464 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Osterfeuer: Wenn Brauchtum zu Schäden führt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).