Probezeit: Tipps für Fahranfänger

Probezeit: Tipps für Fahranfänger

ID: 611390

Die Autofahrer-Karriere beginnt meist mit dem 18. Lebensjahr. Mit der Fahrerlaubnis bekommt man den begehrten Führerschein: eine kleine Karte im Scheckkartenformat. Doch der ist nur auf Probe - und schnell in Gefahr!



Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer: http://www.verkehrsrecht-24.comRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer: http://www.verkehrsrecht-24.com

(firmenpresse) - Bei der ersten Erteilung der Fahrerlaubnis spielt anwaltliche Hilfe noch keine allzu große Rolle. Vielleicht mag es einmal Streit mit dem Fahrprüfer darüber geben, ob ein Prüfling zu Recht oder zu Unrecht durchgefallen ist. Doch bereits in den ersten zwei Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis - in der gefürchteten Probezeit - wird anwaltliche Hilfe schnell notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht.

Für ein Delikt aus der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B muss schon ein Nachschulungskurs, d.h. ein Aufbauseminar absolviert werden. Die Kosten des Aufbauseminars sind nicht unerheblich, doch wer der Aufforderung nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als 40 Euro, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fehler beim Überholen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille.

Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in jedem Fall sinnvoll, denn Ziel der Verteidigung sollte die Reduzierung des Bußgeldes unterhalb der Punktegrenze sein. In Strafverfahren kann durch die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage eine Probezeitverlängerung oder Nachschulung vermieden werden.

Mein Geschenktipp für Fahranfänger: Schenken Sie Fahranfängern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Oft werden Rechtsmittel gegen Bußgelder oder Verkehrsstrafsachen aus Kostengründen nicht eingelegt - ärgerlich, denn die Erfolgsaussichten sind viel größer als man denkt!

Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer, Kanzlei Dauer Partner Berlin, Frankfurt am Main, Potsdam und Brandenburg. Rechtsanwalt Alexander Dauer ist bundesweit tätig und hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts v.a. auch im Bußgeldrecht, bei der Unfallregulierung und bei Führerscheinproblemen. Mehr unter: http://www.verkehrsrecht-24.com




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Datum: 04.04.2012 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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