Teilerfolg der elektrischen Zigarette
ID: 612750
Elektrischen Zigaretten. Einige Volksvertreter versuchen die
Liquidaromen in einem aktuellen Vorstoß als Medikament zu bewerten.
Das würde erwartungsgemäß den freien Verkauf fühlbar beeinträchtigen,
da die Aromen demzufolge lediglich in Apotheken verfügbar wären. In
diesem Zusammenhang gab es eine Bewertung des Verwaltungsgerichtes
aus Köln. In diesem Fall ging es überwiegend um die Marke "Super
Smoker".
Getreu dieser Beurteilung darf man Elektrische Zigaretten
weiterverkaufen, ferner gelten sie in keiner Weise als Medizin. Die
Anklage ging von den Herstellern aus, zumal jenes Bundesinstitut für
Arzneimittel die Dampfer mit Nikotin als Medizin zur
Raucherentwöhnung einstufen wollte.
Ohne Approbation hätte man dadurch solche Modellvarianten
verbieten müssen. Getreu der Beurteilung aus Köln handelt es sich bei
den Nikotin Liquids nicht um Medikamente. Den Rechtanwälten nach kann
jene innoavtive technische Erneuerung, die beträchtlich weniger
gesundheitsschädigend ist als herkömmliche Zigaretten, vorläufig
weitervertrieben werden. Derzeit ist das Urteil keineswegs
rechtskräftig.
Die Funktion der E-Zigarette ist ziemlich simpel. Ein elektrisch
betriebener Verdampfer verdampft die Flüssigkeit innerhalb des
Cartomizers. Diese Flüssigaromen sind in verschiedenen Varianten und
ohne oder mit Nikotindosis verfügbar. Diese Liquids mit Nikotin waren
auch Impuls der Auseinandersetzung. Selbstverständlich wird bei
gewöhnlichen Zigaretten aus Tabak ebenso Nikotin eingeatmet.
Vermutlich hatten jene Gegner der E-Zigarette keine anderen
Anhaltspunkte und haben es folglich mithilfe der Liquids aus Nikotin
versucht. Wesentlich ist, daß beim Elektrisch Rauchen im Unterschied
zur Tabakzigarette keinerlei toxische Stoffe verbrannt werden. Der
E-Smoker nimmt zum Beispiel keine gefährlichen Elemente wie Teer auf.
Wenngleich es keinerlei eindeutigen Verbraucherzahlen gibt, geht man
von 1,5 Mio. bis 2 Mio. E-Smokern aus - Mit steigender Tendenz.
Ungeachtet dessen hat jene technische Neuerung in gewissen
Regionen einen problematischen Stand. In NRW wurde derzeit ein Verbot
der E Zigaretten beschlossen. Mechthild Dyckmans, die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sprach sich unlängst Pro eines
Verbotes aus. Des Weiteren befasst sich eine EU Kommission mit der
Beurteilung der Elektrischen Zigarette. Bleibt abzuwarten welche
Richtung jene Thematik einschlägt.
Pressekontakt:
Fred Heise
Wissmannstrasse 14
12049 Berlin
Mail:info@elektrische-zigarette-24.com
Web: www.elektrische-zigarette-24.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.04.2012 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 612750
Anzahl Zeichen: 2931
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 192 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Teilerfolg der elektrischen Zigarette"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Elektrische Zigarette 24 (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).