Tennant erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kärchers / Falschbehauptungen über ec-H2O-Werbung / Deutsches Gericht untersagt Kärcher die Verbreitung herabsetzender Äußerungen
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führendes Unternehmen in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung
von Lösungen, die zu einer saubereren, sichereren und gesünderen Welt
beitragen, gab heute bekannt, dass das Landgericht Köln Tennant eine
einstweilige Verfügung gegen die Alfred Kärcher GmbH & Co. KG
zugesprochen hat. Die Entscheidung des Gerichts untersagt es Kärcher
mit sofortiger Wirkung zu behaupten, Tennant habe die Werbeaussagen
zu seiner ec-H2O[TM]-Technologie abgeschwächt. Kärcher muss daher
seine diesbezüglichen Aussagen sofort aus dem Internet entfernen. Im
Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung des Gerichts droht
Kärcher ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Tennant beantragte und erzielte den Erlass der einstweiligen
Verfügung, nachdem Kärcher Tennants Abmahnung wegen der Verbreitung
von unlauteren Behauptungen über Tennants ec-H2O[TM]-Werbung
zurückgewiesen hatte.
Chris Killingstad, Präsident und CEO der Tennant Company,
kommentierte wie folgt: "Wir sind erfreut, dass das Gericht der
Verbreitung herabsetzender Äußerungen seitens eines Mitbewerbers
einen Riegel vorgeschoben hat. Wir stehen zu unserer
ec-H2O[TM]-Technologie und den zahlreichen Vorteilen, die ec-H2O[TM]
unseren Kunden weltweit bringt."
Die patentierte ec-H2O[TM]-Technologie von Tennant wandelt Wasser
in eine innovative Reinigungslösung um, die effektiv reinigt, Geld
spart, die Sicherheit erhöht und die Umwelt schont.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.tennantco.com/am-en/Pages/default.aspx
Pressekontakt:
Corinna Voss
Managing Director, HBI PR&MarCom
Tel.: +49 89 993887-30
Corinna_voss@hbi.de
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Datum: 11.04.2012 - 11:23 Uhr
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