Nüßlein: Bundesnetzagentur gefährdet Breitbandausbau
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Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu
untersagen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Die Bundesnetzagentur muss ihre aktuelle Entscheidung, das
Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu
untersagen, revidieren. Diese Entscheidung gefährdet die Umsetzung
unserer Breitbandstrategie und behindert den zwingend notwendigen
Breitbandausbau in Deutschland. Leistungsfähige Breitbandnetze für
alle Nutzer in Stadt und Land kosten mehrere Milliarden Euro. Eine
bessere Breitbandversorgung ist daher nur zu erreichen, wenn alle
Möglichkeiten genutzt werden. Ein entscheidender Beitrag hierbei kann
die Nutzung von Synergien sein. Deshalb war ein wichtiger Schwerpunkt
bei unserer jüngst beschlossenen Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes die Hebung von Synergiepotenzialen. Auch
Kooperationen leisten einen wichtigen Beitrag um die
Breitbandversorgung zu verbessern. Wenn Stadtnetzbetreiber der
Deutschen Telekom ihre Glasfasernetze für den Zugang zu ihren
Endkunden öffnen und sie im Gegenzug das VDSL-Netz zu
Sonderkonditionen nutzen können, profitieren nicht nur die beiden
Unternehmen. Vor allem profitieren die Verbraucher, die zu
günstigeren Preisen schnellere Breitbandverbindungen erhalten.
Gleichzeitig werden Investitionsmittel frei, die die beiden
Unternehmen für den Bau neuer Leitungen einsetzen können. Sowohl die
Bundesregierung als auch die Europäische Kommission unterstützen
Risikoteilungsmechanismen und damit auch Kooperationsvereinbarungen.
Die Bundesnetzagentur muss ihren Alleingang schnellstens beenden."
Hintergrund:
Über ein neues Kontingentmodell können Großkunden bei der
Deutschen Telekom über eine Vorauszahlung für elf Jahre eine
bestimmte Menge an VDSL-Anschlüssen mieten. Der tatsächliche
Stückpreis sinkt mit wachsender Nachfrage und Auslastung des Netzes.
Die Bundesnetzagentur hat vorläufig einen Vertrag der Deutschen
Telekom mit Netcologne auf Basis dieses Kontingentmodells untersagt.
Nach einer nationalen Konsultation und der Beteiligung der
Europäischen Kommission sowie der nationalen Regulierungsbehörden der
übrigen EU-Mitgliedstaaten wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich
im Juni 2012 die endgültige Entscheidung fällen.
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Datum: 11.04.2012 - 15:04 Uhr
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