Steuerpflicht für Einnahmen aus der DFB-Vermarktung

Steuerpflicht für Einnahmen aus der DFB-Vermarktung

ID: 615823

(PresseBox) - Fußballnationalspieler müssen ihre Einkünfte durch Vermarktung durch den DFB versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren entschieden.
Der klagende Fußball-Nationalspieler wehrte sich gegen die Auffassung seines Finanzamtes, und unterlag nun vor dem Bundesfinanzhof.
In seinem Arbeitsvertrag mit seinem Verein ist eine Regelung enthalten, dass er verpflichtet ist, als Nationalspieler aufzutreten, sofern dies der Deutsche Fußball-Bund verlangt. Mit dem DFB hatte der Spieler einen weiteren Vertrag geschlossen; danach muss der Spieler bei Auftritten mit der Nationalmannschaft die vom DFB gestellte Kleidung tragen und an Werbeveranstaltungen teilnehmen.
Für diese Tätigkeiten erhält der Spieler vom DFB einen Anteil an den vom DFB erzielten Werbeeinnahmen.
Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass diese Einnahmen nicht nur der Einkommensteuerpflicht, sondern auch der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, da der Spieler jedenfalls in Bezug auf diese Einnahmen wie ein Gewerbetreibender auftritt.
Kriterien für einen Gewerbetreibenden sind die Unternehmerinitiative und das Unternehmerrisiko.
Der Spieler habe noch ausreichend Freiheit für seine Entscheidungen, an den Terminen teilzunehmen. Zudem sei die Höhe der Vergütung im Voraus unklar, ausgefallene Termine würden nicht bezahlt; darin sah der Bundesfinanzhof das Unternehmerrisiko erfüllt.
Der Bundesfinanzhof verneinte also die Auffassung des Fußballspielers, er sei im Verhältnis zum DFB lediglich als Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer tätig geworden.
(BFH, Urteil vom 22.02.2012, Az. X R 14/10)
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.


Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuausrichtung in der Pflege für 2013 beschlossen 100 Jahre Titanic mit dem NATIONAL GEOGRAPHIC CHANNEL und den Forschern Robert Ballard und James Cameron
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.04.2012 - 10:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 615823
Anzahl Zeichen: 2792

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 472 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerpflicht für Einnahmen aus der DFB-Vermarktung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z