Neue OZ: Kommentar zu Bundestag / Rederecht
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Jetzt soll die viel diskutierte Reform des Rederechts im Bundestag
vorerst doch nicht kommen. Gut, dass die Parlamentsgeschäftsführer
von Union, SPD und FDP so schnell auf die Proteste reagiert haben.
Die vorgesehene Änderung hätte der Demokratie geschadet. Auch
verfassungsrechtlich ist so eine Einschränkung fragwürdig. Zudem
handelt es sich bei der Redezeit nicht um ein Thema, dass das
Parlament in großer Eile durchpeitschen muss.
Wichtig ist daher, dass sich nun alle Fraktionen in Ruhe und
Nüchternheit auf eine praktikable Reform einigen. Die Lösung sollte
Trickserei ausschließen und verhindern, dass sich eine Partei durch
Änderungsanträge mehr Redezeit verschafft. Vor allem aber sollte sie
die Belange und Rechte der Abgeordneten berücksichtigen.
Nach dem Grundgesetz sind die Parlamentarier nicht an Aufträge und
Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht
es in Artikel 38, Absatz 1. Dieser Passus gilt, wohlgemerkt, für die
einzelnen Abgeordneten, nicht aber für die Parteien oder Fraktionen.
Zu bedenken ist auch, dass ein Abweichler ohnehin seine politische
Karriere riskiert: Er läuft schnell Gefahr, innerparteilich isoliert
zu werden, sodass er womöglich bei der nächsten Wahl nicht wieder als
Kandidat aufgestellt wird. Wer sich quer zur Fraktion stellt, wird es
sich deshalb überlegt haben und ein Ausscheren auf den Ausnahmefall
beschränken.
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Datum: 16.04.2012 - 22:00 Uhr
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