Bodenschutz mit Spezialeffekt
ID: 617739
Bodenschutz mit Spezialeffekt
Stellt sich die Frage warum an einem Arbeitsplatz Antistatikmatten genutzt werden oder besser gesagt, an welchen Orten Bodenmatten mit Antistatik Effekt gerne eingesetzt werden, weil dort häufig Probleme mit der Antistatik zu finden sind. Ganz einfach: Eine Bodenschutzmatte mit einem Antistatik Effekt ist besonders dort gefragt, wo Materialien mit einem hohen elektrischen Widerstand genutzt werden. Denn die sind häufig von elektrostatischen Effekten betroffen. Deshalb eignen sich Antistatikmatten ganz besonders für den Einsatz in hoch technischen Büros, Laborräumen, Werkstätten oder Feuchträumen. Dort wo viele technische Geräte wie Drucker, Fax, Kopierer, Computer oder ähnliches Equipment stehen und genutzt werden, ist der Bedarf an Antistatik Produkten besonders groß. Antistatikmatten können an diesen Orten unter anderem die dort arbeitenden Personen, aber auch die elektrischen Geräte vor elektrischer Aufladung schützen. Da die Aufladung sowohl bei einem Teppichboden wie auch bei einem Hartboden ausgelöst werden kann, gibt es Antistatikmatten nicht nur für Hartböden, sondern auch für Teppichböden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.
floordirekt
Wojciech Konieczny
Hans-Thoma-Str. 19
68163 Mannheim
konieczny(at)floordirekt.de
-
http://www.floordirekt.de
Datum: 17.04.2012 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 617739
Anzahl Zeichen: 2826
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wojciech Konieczny
Stadt:
Mannheim
Telefon: -
Kategorie:
Freizeitindustrie
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bodenschutz mit Spezialeffekt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
floordirekt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).