Lebensversicherung: Recht auf stille Reserven

Lebensversicherung: Recht auf stille Reserven

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Lebensversicherung: Recht auf stille Reserven



(pressrelations) -
Lebensversicherer müssen Kunden bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligen. Doch viele zahlen erst, wenn der Kunde nachhakt. Das hat Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe durch eine Leserbefragung ermittelt. Von den 260 Befragten hatten nur 65 Prozent Informationen vom Versicherer, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Dagegen lagen 35 Prozent der befragten Leser gar keine oder nur unklare Informationen vor.

Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen der Versicherer, wie zum Beispiel Immobilien oder Wertpapiere, über deren Anschaffungspreis liegen. Diese werden auch Bewertungsreserven genannt. Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Vertragsauszahlung.

Finanztest hat durch die Leserzuschriften zahlreiche Beispiele für Versicherer erhalten, die erst auf Nachfrage über die stillen Reserven Auskunft geben oder sich sogar weigern, diese auszuzahlen.

Kunden müssen beachten, dass die Ansprüche aus einer Lebensversicherung drei Jahren nach Vertragsende verfallen. Unter Umständen kann sich diese Frist aber verlängern. Zum Beispiel wenn man keine nachvollziehbaren Informationen über die Reserven bekommen hat.

Der ausführliche Artikel zur Lebensversicherung ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/kapitallebensversicherung veröffentlicht.


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Datum: 17.04.2012 - 13:30 Uhr
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