Saarbrücker Zeitung: Union erwägt Autofahren mit 16
ID: 618587
Führerschein mit 16 einzuführen. Wie die "Saarbrücker Zeitung"
(Mittwoch) berichtet, sollen Jugendliche dann aber nicht schneller
als 80 Stundenkilometer mit dem Auto fahren dürfen. Der Vorschlag
soll demnach mit in das neue Programm der CDU für die ländlichen
Räume aufgenommen werden.
Der parlamentarische Staatsekretär im Verbraucherministerium,
Peter Bleser (CDU), sagte der Zeitung, insbesondere im ländlichen
Raum hätten Jugendliche oft große Probleme, ihre Lehrstellen zu
erreichen, da öffentliche Verkehrsmittel fehlten. Ein Führerschein
mit 16 erleichtere das Pendeln zur Ausbildungsstelle. "Das begleitete
Fahren mit 17 ist keine Hilfe", so Bleser. Mit dem Vorhaben wolle man
zudem einen Anreiz setzen, dass Jugendliche im ländlichen Raum
verbleiben würden.
Der Sorge, dass andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet
werden könnten, begegne man dadurch, dass die Fahrerlaubnis für
16-Jährige "auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80
Stundenkilometern" begrenzt wird. Außerdem, so Bleser, müssten die
Eltern zustimmen, wenn ihre jugendlichen Kinder den Führerschein
machen wollten. Laut Bleser fußt der Plan auf einem Beschluss des
CDU-Fachausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Er wurde auch schon im Bundesvorstand der CDU beraten.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.04.2012 - 03:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 618587
Anzahl Zeichen: 1621
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Union erwägt Autofahren mit 16"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).