Landesregierung bringt neue Spielregeln für den Einzelhandel auf den Weg

Landesregierung bringt neue Spielregeln für den Einzelhandel auf den Weg

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Kabinett verabschiedet Entwurfsfassung zum neuen Landesentwicklungsplan / Landesplanung Nordrhein-Westfalen



(PresseBox) - Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, sogenannter großflächiger Einzelhandel, ist durch Landes- wie Bundesgesetzgebung einem vielfältigen Regelwerk unterworfen. Die landesplanerischen Regelungen für Nordrhein-Westfalen sind zum 1. Januar 2012 außer Kraft getreten. Einigen landesplanerischen Vorgaben wurde bereits durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2009 und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2010 der Zielcharakter abgesprochen. "Die gestern vom Landeskabinett verabschiedete Entwurfsfassung zum neuen Landesentwicklungsplan NRW ist ab sofort bei entsprechenden Planungen zu berücksichtigen", erläutert Fabian Göttlich, Bereichsleiter Einzelhandel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Der "Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel" enthält insgesamt sechs Ziele und drei Grundsätze. Ziele der Landesentwicklung sind für die planenden Kommune oder Behörde bindend, Grundsätze hingegen können unter bestimmten Vorraussetzungen planerisch überwunden werden.
Nach der gestrigen Entwurfsfassung ist beispielsweise die Beschränkung von großflächigen Einzelhandelbetrieben auf den "Allgemeinen Siedlungsbereich" ein landesplanerisches Ziel. "So sollen knappe Flächen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe gesichert werden und vor konkurrierenden Nutzungen, wie beispielweise dem Einzelhandel, geschützt werden", so Göttlich weiter. Ebenfalls Zielcharakter hat die grundsätzliche Ansiedlung von zentrenrelevanten Kernsortimenten wie beispielsweise Nahrungs- und Genussmittel oder Bekleidung in Stadt- und Stadtteilmitten. "Damit sehen wir eine wichtige Grundsatzposition der IHK Bonn/Rhein-Sieg erfüllt", so Göttlich.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ihk-bonn.de, Webcode 760.



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Datum: 18.04.2012 - 15:23 Uhr
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