SCHWEICKERT: Verbraucher vor Abmahnmissbrauch schützen
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SCHWEICKERT: Verbraucher vor Abmahnmissbrauch schützen
BERLIN. Zu den Diskussionen über den Referentenentwurf der Bundesjustizministerin zu Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken, erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erik SCHWEICKERT:
Der Vorschlag der Justizministerin, Rechtsanwaltsgebühren für Abmahnungen auf ein niedrigeres Maß zurückzuführen, ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz. Wir wollen erreichen, dass Menschen das Urheberrecht wieder als etwas Gutes empfinden. Dazu ist eine Deckelung der Abmahngebühren ein wichtiges Signal.
Der Vorschlag bringt den Verbrauchern deutlich mehr Rechtssicherheit gegen Abmahnmissbrauch. Überhöhte Abmahnungen haben sich leider inzwischen zu einem Geschäftsmodell entwickelt, welches einzig zur Gewinnoptimierung betrieben wird, indem den Verbrauchern überhöhte Abmahnungen zugestellt werden. Die überzogenen Abmahnungen haben häufig das Ziel, den Verbraucher einzuschüchtern, damit er aus Angst vor weiteren Kosten von der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen absieht und einfach bezahlt. Diese unseriösen Geschäftspraktiken wollen wir eindämmen.
Im kommenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Details diskutieren und beraten. Eine Blockade von Entwürfen noch vor Beginn der Beratungen ist in keinem Fall hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
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Datum: 19.04.2012 - 15:30 Uhr
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