Nutzer schützen - Urheberrecht sichern
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Nutzer schützen - Urheberrecht sichern
In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag der Bundesjustizministerin zur Streitwertbegrenzung bei Abmahnungen ein sinnvoller Ansatz. Sogenannte Abmahnkanzleien haben sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, das Internet nach möglichen Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen und auf Verdacht Abmahnungen auszusprechen. Dabei kommt es viel zu häufig zu unberechtigten und teilweise auch überhöhten Abmahnungen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken erscheint es notwendig, Streitwerte zu begrenzen, so dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können und das Geschäftsmodell der missbräuchlichen Abmahnungen unattraktiv wird.
Um auf der anderen Seite aber die Durchsetzbarkeit berechtigter Interessen von Künstlern und Autoren zu gewährleisten, ist die Zuordnung der IP-Adresse zu einem bestimmten Anschlussinhaber - wenngleich mit einer Fehlerquote behaftet - eine wichtige Voraussetzung. Die schon jetzt als zulässig anerkannte Speicherfrist von sieben Tagen für IP-Adressen muss daher verbindlich für alle Provider werden.
Es muss sichergestellt sein, dass die Urheber eine Möglichkeit erhalten, innerhalb dieser Frist gemäß § 101 UrhG bei allen Providern Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu erhalten. Damit wird die Grundlage geschaffen, die behaupteten Rechtsverstöße im Einzelfall zu prüfen.
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Datum: 20.04.2012 - 16:45 Uhr
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