Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Musikrechte:
ID: 621486
es auch nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht geben. Künftig
sollen nur diejenigen Musiker, die Geld für die Verwertung ihrer
Videos haben wollen, dies auch bekommen. Das ist gut. Als weniger gut
könnten sich die Filter erweisen, die Youtube installieren muss.
Möglicherweise sperren sie auch Videos, die eigentlich gezeigt werden
sollen. Schauen wir uns den sperrigen Sachverhalt peu à peu an: Das
Musikportal Youtube darf keine Videos mehr zeigen, die von der
Verwertungsgesellschaft Gema geschützt sind. In dem am Freitag in
Hamburg verhandelten Fall ging es um zwölf Titel. Es geht aber um
mehr: Wie wird mit der Nutzung von Musikvideos im Internet umgegangen
- sollen sie gezeigt werden oder nicht? Es geht sogar um noch viel
mehr: Was ist Kunst im digitalen Zeitalter wert? Die Musikindustrie,
sämtliche Industrien, die mit Urheberrechten zu tun haben, schaffen
es seit Jahren nicht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie bieten
keine Lösung, weil die Konfliktparteien selbst - auf der einen Seite
die Künstler, auf der anderen Seite die Verwerter - keine homogenen
Gruppen sind. Musiker wie Sven Regener von der Band Element of Crime
verteidigen das Urheberrecht vehement. Sie wettern gegen eine
Kostenlos-Kultur im Internet, dagegen also, dass man sich ihre Videos
zum Beispiel bei Youtube ansehen kann, ohne dass das Portal einen
Betrag an den Musiker zahlt. Sie sehen darin einen Diebstahl
geistigen Eigentums - und ja, damit haben sie absolut recht,
schließlich machen sie das Ganze nicht nur zum Spaß, sondern auch zum
Geldverdienen. Das ist, auch wenn wir uns in der Musikbranche
bewegen, nicht uncool, sondern eine Notwendigkeit. Warum sollte Kunst
weniger wert sein als ein maschinell erstelltes Produkt? Für ein Auto
zahlt man, dementsprechend sollte man auch für Musikvideos, für alle
künstlerischen Produkte, zu denen auch journalistische Artikel
zählen, zahlen. Doch so einfach ist es nicht. Gegen eine generelle
Regelung, Kunst im Internet nur gegen Bezahlung bereitzustellen, gibt
es mehrere Einwände. Entscheidend: Einige Künstler möchten
ausdrücklich, dass ihre Musikvideos, ihre Fotos, ihre Texte kostenlos
bleiben. Und auch ihre Position ist absolut nachvollziehbar. Nehmen
wir den größten aller Youtube-Stars, Justin Bieber. Er wäre nie der
geworden, der er ist, hätten nicht Millionen Mädchen monatelang sein
Video angeklickt. Nur durch ihre Hilfe hat er einen Plattenvertrag
bekommen, nur durch die Plattform überhaupt eine Fangemeinde
gewonnen. Auch nach dem Urteil des Landgerichts werden Videos erst
dann gesperrt, wenn eine Beschwerde vorliegt. Die Künstler können
also wählen. Das ist und darf die einzige Lösung in
Urheberrechtsangelegenheiten sein. Ob sie aber mit den installierten
Filtern vereinbar ist? Stellen wir uns auf eine Fortsetzung ein.
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Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 20.04.2012 - 20:30 Uhr
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