Mit Eigeninitiative Missbrauch vorbeugen
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Ausschuss für Arbeit und Soziales: iGZ-Hauptgeschäftsführer erläutert iGZ-Position zu Werkverträgen

(PresseBox) - "Die iGZ-Mitgliedsunternehmen haben einmütig beschlossen, Mitarbeitern, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, mindestens das in den iGZ-DGB-Entgelttarifverträgen aktuell vereinbarte Entgelt zu vergüten", betonte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz am Montag anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Verweis auf die iGZ-Mitgliederversammlung im März in Potsdam. Der Ausschuss des Deutschen Bundestages hatte zu einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu den Anträgen "Missbrauch von Werkverträgen verhindern - Lohndumping eindämmen" (Drucksache 17/7220 neu) der Fraktion Die Linke und dem Antrag "Leiharbeit und Werkverträge abgrenzen - Kontrollen verstärken" (Drucksache 17/7482) der Fraktion Bündnis 90/ Grüne geladen. Auch der iGZ war um eine Stellungnahme in Berlin gebeten worden. Stolz unterstrich, Werkverträge seien ein wichtiges und unverzichtbares Instrument, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, Beschäftigung zu sichern und Gewährleistungsansprüche zu erlangen. "Allerdings ist die Gefahr nicht ganz von der Hand zu weisen, dass diese Vertragsform nach dem bürgerlichen Recht auch missbräuchlich zur Umgehung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei der Arbeitnehmerüberlassung, eingesetzt werden kann", schränkte er ein und erinnerte daran, dass der iGZ bereits gehandelt habe, um Missbrauch vorzubeugen. Dieser iGZ-Beschluss spiegele das Bestreben der mittelständischen Zeitarbeit für eine wirtschaftlich vernünftige und sozial ausgewogene Branchenpolitik wider. Sie stehe zudem in einer Reihe mit maßgeblichen Initiativen und Grundsätzen des iGZ. "Bereits seit 2005 setzte sich der iGZ für einen Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit ein, der dann zum 1. Januar 2012 endlich allgemeinverbindlich umgesetzt wurde", erläuterte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Am 28. März 2012 verabschiedeten die Mitgliedsunternehmen außerdem den sanktionsbewehrten und mit einer Schlichtungsstelle verbundenen iGZ-Ethik-Kodex zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Zeitarbeit. "Der iGZ unterstreicht damit die Möglichkeit, durch unternehmerische Initiativen und Selbstverpflichtungen eine Branche weiterzuentwickeln und Missbräuchen zu begegnen", erläuterte Stolz die Eigeninitiative des mitgliederstärksten Zeitarbeitgeberverbandes. Der iGZ werbe auch dafür, dass sich die anderen Verbände der Zeitarbeit ebenfalls dieser Selbstverpflichtung anschließen und damit der Gefahr des Unterlaufens der Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit frühzeitig und wirksam entgegengetreten wird.
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Datum: 23.04.2012 - 15:15 Uhr
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