Hausrecht des Hoteliers
ID: 623739
Sozietät Zietemann: Abweisung von Gästen: auch ohne Rechtfertigung (Steuernews für die Gastronomie vom Steuerberater in Hamburg)
Nicht nur Privatpersonen, auch Gastwirte und Hoteliers können bestimmten Gästen verbieten, ihr Grundstück bzw. ihre Geschäftsräumlichkeiten zu betreten. Letzteres muss in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (BGH, Urteil v. 9.3.2012-V ZR 115/11). Nur wenn der vom Hausrecht betroffene gegenüber dem Hotelier einen vertraglichen Anspruch auf Erfüllung erworben hat, muss der Hotelier sachliche Gründe für das erteilte Hausverbot darlegen.
Der Fall
Die Ehefrau eines ehemaligen Bundesvorsitzenden der NPD buchte über ein Touristikunternehmen ein Wellnesswochenende. Das Hotel verweigerte den Zutritt mit der Begründung, dass die politische Überzeugung des Betreffenden nicht mit den Zielen des Hotels vereinbar sei.
BGH Entscheidung
Der BGH gab dem Hotelier recht. Die mit dem Hausrecht grundgesetzlich geschützte Privatautonomie gilt nach BGH Auffassung auch für Gastwirte und Hoteliers. Sollen Gäste mit einer bestimmten politischen Überzeugung abgewiesen werden, stehen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dem nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.
Stand: 12. März 2012
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: BarbaraLechner
Datum: 24.04.2012 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 623739
Anzahl Zeichen: 1502
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN
Stadt:
Hamburg
Telefon: +49 (0)40 3611158-0
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.04.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 413 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hausrecht des Hoteliers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN
Spartipps zum Sparpaket ...
Solidarabgabe Geschäftsführer Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten. Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften,
Strafen im Steuerrecht ...
Im Einkommensteuergesetz bzw. in den Einkommensteuerrichtlinien ist festgehalten, dass Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben gehören. Dies gilt auch für Geld- und Sachzuwendungen, die unmittelbar mit Ausfuhrumsätzen zusammenhängen. Bei einem Auslands
Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen ...
Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkannt Folgende Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt gemäß § 35 Abs. 2 S. 1
Inanspruchnahme eines Steuerberaters zahlt sich aus ...
Mit einem Steuerberater in voller Höhe von allen steuerlichen Vorteilen profitieren Die Regeln des Steuerrechts sind komplex und ihre Beherrschung erfordert eine fundierte Ausbildung. Die steuerliche Rechtsprechung und Gesetzgebung ändert sich beinahe tagtäglich und erfordert so flexibles Denk




