Armenbegräbnisse steigen um 64 Prozent in fünf Jahren: Ämter sparen bei Bedürftigen
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Eine Sozialbestattung nach Paragraph 74 des Sozialgesetzbuches XII können Bedürftige beantragen, die die Bestattungskosten für verstorbene Angehörige nicht selbst zahlen können. 2006 übernahmen örtliche Sozialhilfeträger die Bestattungskosten für 13.808 Menschen. 2010 wurde bereits 22.651 Bundesbürgern die Zahlung einer Sozialbestattung bewilligt. Im Vergleich zu 2006 bedeutet dies einen Anstieg von über 64 Prozent.
Im gleichen Zeitraum ist die durchschnittliche Erstattung an Leistungsempfänger um 470,- Euro auf 2.523,- Euro gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 16 Prozent. „Für 2.500,- Euro inklusive aller Kosten wie Friedhofsgebühren und Grabstein ist heute in den meisten Städten kaum eine würdevolle Bestattung finanzierbar“, so Fabian Schaaf, Bestattungen.de-Geschäftsführer.
Bestattungen.de sieht die Entwicklung der sogenannten Armenbegräbnisse kritisch. „Immer mehr Deutschen fehlt das Geld, um die Bestattung eines Angehörigen zu bezahlen. Auch bei der Vorsorge für die eigene Bestattung fehlt häufig die finanzielle Basis", sagt Fabian Schaaf. Sozialämter können zudem verlangen, dass eine bereits vorhandene Bestattungsvorsorge aufgelöst wird, bevor Leistungen wie Hartz IV gezahlt werden. „Ein einfaches Sparbuch ist zum Beispiel nicht vor Zugriffen geschützt. Daher sollten sich Vorsorgende genau über Möglichkeiten informieren, die von Sozialhilfeträgern nicht angetastet werden können“, so Schaaf.
Vielen Bedürftigen fehlt das Geld für eine finanzielle Vorsorge. Bestattungen.de rät dennoch dazu, für die Bestattung vorzusorgen und eine kostenlose inhaltliche Vorsorge zu treffen. Darin werden die Wünsche für den eigenen würdevollen Abschied festgehalten. „Die jeweiligen Sozialhilfeträger sollen diese Wünsche berücksichtigen, auch wenn dies nur in gewissen Grenzen möglich ist. Am sichersten ist eine solche Vorsorge in Form einer Bestattungsverfügung", so Schaaf.
Eine Bestattungsverfügung zum kostenlosen Herunterladen wird zur Verfügung gestellt unter: http://www.bestattungen.de/ratgeber/vorsorge/bestattungsverfuegung.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 26.04.2012 - 16:04 Uhr
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