Doppelte Haushaltsführung: Steuersparmöglichkeit im Fadenkreuz der Finanzverwaltung
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Für die Anerkennung dieser doppelten Haushaltsführung ist es jedoch erforderlich, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers nach wie vor am heimischen Wohnort befindet. Dort muss sich der Arbeitnehmer finanziell und wirtschaftlich an der Haushaltsführung beteiligen und diese Hauptwohnung auch regelmäßig aufsuchen.
"Bei Ehegatten ist die wirtschaftliche Beteiligung an der Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt kein Problem", so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. "Bei Alleinstehenden schaut die Finanzverwaltung aber genau hin", so Strötzel weiter.
Sind alle steuerlichen Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt, können neben den oben genannten Aufwendungen weitere Kosten abgezogen werden:
- Fahrtkosten: Für die wöchentliche Familienheimfahrt zum Lebensmittelpunkt kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale geltend machen.
- Verpflegungsmehraufwendungen: In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung kann zudem ein Pauschbetrag in Höhe von 24 EUR täglich angesetzt werden.
- Zweitwohnung: Auch Aufwendungen für die Wohnungsuche und den Umzug in die Zweitwohnung können gegen Nachweis abgesetzt werden, wobei auch die Rechnung für ein Immobilieninserat oder die Maklerprovision vom Finanzamt anerkannt werden.
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Datum: 27.04.2012 - 11:01 Uhr
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