Verkehrsrecht / Ausfahren auf der Standspur und Skaten auf dem Radweg / ADAC informiertüber das richtige Verhalten im Straßenverkehr
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viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch
ist. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer
verhalten sich in kniffligen Situationen dann falsch. Denn wer weiß
Jahre nach dem Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über
die Standspur ausfahren darf. Deshalb informiert der ADAC, wie sich
Verkehrsteilnehmer in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts
vorbeifahren? Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden
Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger
Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch,
dass ausreichend Raum ist: zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem
Bordstein mindestens ein Meter. Die Fahrzeuge müssen tatsächlich zum
Stillstand gekommen sein; langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht
rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren? Inlineskates und Rollschuhe sind
keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für sie gelten deshalb die
Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen
ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den
Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken
Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen
besonderer Veranstaltungen ("Blade Night") benutzt werden, wenn die
Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum
Abfahren von der Autobahn benutzen? Auf dem Seitenstreifen darf nur
dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der
Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen
freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen
nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg
rechnen.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 02.05.2012 - 11:03 Uhr
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