Rösler: Markttransparenzstelle stärkt Wettbewerb auf den Kraftstoff- und Energiemärkten
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Rösler: Markttransparenzstelle stärkt Wettbewerb auf den Kraftstoff- und Energiemärkten
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt beschlossen. Die Markttransparenzstelle übernimmt in zwei wichtigen Bereichen eine laufende Marktbeobachtung. Sie erhält zum einen wegen der unbefriedigenden Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten die Aufgabe, die Ein- und Verkaufspreise für Benzin und Diesel zu erheben und auszuwerten. Zum anderen soll die Markttransparenzstelle in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Strom und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen.
Bundesminister Rösler: "Den Ärger der Autofahrerinnen und Autofahrer über das Auf und Ab der Benzinpreise kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist für sie überhaupt nicht mehr ersichtlich, wie die Preise zustande kommen. Deshalb wollen wir Transparenz und Wettbewerb stärken. Durch die Erhebung der Ein- und Verkaufspreise für Benzin und Diesel wird die Markttransparenzstelle dazu beitragen, dass die Preisbildung durchsichtiger wird und die Kartellbehörden eine verbesserte Datengrundlage erhalten. Damit können die Kartellbehörden Anhaltspunkte für etwaige Verstöße besser finden sowie missbräuchliches Verhalten der großen Mineralölkonzerne leichter aufdecken und verfolgen. Das wird die Position der mittelständischen freien Tankstellen verbessern und den Wettbewerb stärken - im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Als Bundeswirtschaftsminister geht es mir selbstverständlich auch darum, die Wirtschaft möglichst vor unnötigen bürokratischen Mehrbelastungen zu bewahren. Das haben wir im Gesetzentwurf berücksichtigt."
Die Markttransparenzstelle kann genau vorgeben, in welcher Form die Preisangaben gemacht werden müssen. Für die Eingabe der Angaben soll eine Internetplattform eingerichtet werden. Unnötige bürokratische Mehrbelastungen der Wirtschaft durch die Preismeldepflicht entstehen nicht. Große Tankstellen müssen ihre Preise schon heute an die Konzernzentralen melden. Für sie entsteht daher kein Mehraufwand. Kleine und mittlere Unternehmen können von der Meldepflicht im Kraftstoffbereich ausgenommen werden. Die wöchentlich zu meldenden Daten sind nur für die Behörden bestimmt und sollen nicht veröffentlicht werden.
Der Gesetzentwurf ist auch ein wichtiger Bestandteil des 10-Punkte-Sofortprogramms der Bundesregierung zur Energiewende. Er dient außerdem der Durchführung der Vorschriften der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung).
Im Energiebereich wird mit der Markttransparenzstelle eine nationale Marktüberwachungsstelle geschaffen, die in das neue europäische Überwachungsregime nach der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, der REMIT-Verordnung, integriert ist. Auch im Strom- und Gasbereich sollen die Informationen über die relevanten Handels- und Erzeugungsdaten internetbasiert erfolgen. Doppelmeldungen der betroffenen Energiewirtschaft werden vermieden.
Der Entwurf regelt die Befugnisse der Markttransparenzstelle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Im Energiewirtschaftsgesetz werden die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zur Verfolgung von Verstößen gegen die Verbote der Marktmanipulation und des Insiderhandels nach der REMIT-Verordnung gestärkt.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Im Anschluss wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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Datum: 02.05.2012 - 15:00 Uhr
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