BGH-Urteil vom 08.05.2012: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam
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BGH-Urteil vom 08.05.2012: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam
Damit folgt der BGH den unteren Instanzgerichte, die die Klauseln ebenfalls für unwirksam erachteten. Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz, die beide Verfahren in den Vorinstanzen führte, meint hierzu: Ein großer Tag für alle Bankkunden und eine gewaltige Niederlage für die Kreditinstitute. Es bleibt zu hoffen, dass die Kreditinstitute ihren Kunden unberechtigte Entgelte und Auslagen ohne Aufforderung zurückzahlen.
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RAin Heidrun Jakobs, LL.M:
An der Hasenquelle 31
55120 Mainz
Tel.: 06131 / 945 99 90
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Datum: 08.05.2012 - 18:00 Uhr
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