Gleiche Regeln fuer Abfallverbrennung: Oekodumping und Schadstoffbelastung verhindern

Gleiche Regeln fuer Abfallverbrennung: Oekodumping und Schadstoffbelastung verhindern

ID: 636014

Gleiche Regeln fuer Abfallverbrennung: Oekodumping und Schadstoffbelastung verhindern



(pressrelations) -
Anlaesslich der ersten Lesung des SPD-Antrages "Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung senken - Gleiche Bedingungen fuer Muellverbrennung und Abfallmitverbrennung" erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Die Verbrennung von Abfaellen in Industrieanlagen (Abfallmitverbrennung) wie zum Beispiel in Kohlekraft- und Zementwerken oder Industrieanlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ausnahmeregelungen erlauben diesen Anlagen, anders als bei der klassischen Muellverbrennung, die strengen Auflagen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht einhalten zu muessen. So koennen durch niedrigere Mindesttemperaturen bei der Verbrennung Dioxine und Furane entstehen, die zu einer erheblichen Gefaehrdung von Mensch und Umwelt fuehren. Auch duerfen Mitverbrenner bei gefaehrlichen Stoffen wie Quecksilber und organischen Kohlenstoffen mehr Emissionen ausstossen.

Daneben haben Mitverbrennungsanlagen wegen der Ausnahmetatbestaende einen reduzierten Investitions- und Betriebskostenaufwand und koennen den Muell weitaus kostenguenstiger verbrennen. Aufgrund dieses Oekodumpings wandern Abfallstroeme von technisch ausgereiften Muellverbrennungsanlagen in die schlechter ausgeruesteten Abfallmitverbrennungsanlagen. Damit steigt die Umweltbelastung und die Buerger muessen das Oekodumping durch hoehere Abfallgebuehren bezahlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Auflagen der Bundesimmissionsschutzverordnung fuer Muell- und Mitverbrennungsanlagen auf hohem Niveau zu vereinheitlichen und Ausnahmeregelungen kritisch zu pruefen. Im Interesse von Mensch und Umwelt muessen fuer alle Muellverbrennungsanlagen gleich hohe Sicherheitsstandards und Auflagen gelten. Finanzielle Vorteile auf Kosten von Gesundheit und Oekodumping darf es nicht geben.


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Datum: 10.05.2012 - 16:00 Uhr
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