Mindestlohn für Maler und Lackierer - IG BAU fordert Ende der Blockade aus Sachsen
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Mindestlohn für Maler und Lackierer - IG BAU fordert Ende der Blockade aus Sachsen
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte die IG BAU die Bundesregierung aufgefordert, erneut den Mindestlohn für Maler und Lackierer für allgemeinverbindlich zu erklären. Der bisherige Mindestlohn ist Ende Februar 2012 ausgelaufen. Grundlage für die Regelung soll der im November 2011 abgeschlossene Tarifvertrag sein. "Die Voraussetzungen liegen vor. Es hakt allein an der Haltung der sächsischen Regierung", stellte Schäfers fest.
Hintergrund ist, dass der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen muss. In dem Gremium blockiert jedoch der Widerspruch des sächsischen Arbeitsministers ein Vorankommen. Zuletzt hatte der Ausschuss am vergangenen Donnerstag (für die Red., 10. Mai 2012) getagt. Obwohl der Tarifausschuss ein eindeutiges Votum für die Allgemeinverbindlichkeit abgegeben hat, muss sich nunmehr sogar das Kabinett mit der Frage beschäftigen. "Die Verzögerungen sind eine Zumutung. Die Beschäftigten und Betriebe geraten durch die Verhinderungspolitik aus Sachsen unter enormen Druck. Seit Wegfall der vorherigen Mindestlohnregelung entwickelt sich in der Branche ein schmutziger Dumpingwettbewerb, das sächsische Ministerium leistet dazu aktive Beihilfe", stellte Schäfers fest.
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Ruprecht Hammerschmidt
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Datum: 11.05.2012 - 16:00 Uhr
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